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Ausbau der Deponiestandorte im Linthgebiet

Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Bis Mitte Juni liegt der Entwurf der Anpassung 18 in allen Gemeinden öffentlich auf und ist im Internet abrufbar. Mit dem Richtplan 18 werden in Gommiswald und Eschenbach Abbau- und Deponiestandorte erweitert.

Südostschweiz
04.05.18 - 08:39 Uhr
Politik
Der Deponiestandort in Gommiswald.
Der Deponiestandort in Gommiswald.
ARCHIV

Mit dem Richtplan zeigt die Regierung auf, welche Ziele sie in der räumlichen Entwicklung des Kantons verfolgt. Um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht in den Richtplan aufzunehmen, wird er periodisch angepasst. Anpassungen des kantonalen Richtplans sind laut einer Mitteilung des Kantons in folgenden Teilbereichen vorgesehen.

Siedlungsgebiet aktualisieren

Mit einem Berechnungsmodell ermittelt der Kanton St. Gallen, wie viele Bauzonen eine Gemeinde in den nächsten 25 Jahren benötigt. Eine Aktualisierung der Daten ergab, dass die Bauzonen der Gemeinden Sennwald und Wattwil nicht mehr zu gross sind. Die Gemeinden müssen somit ihre Bauzonen nicht reduzieren. Mit der Anpassung 18 werden ausserdem zwei Erweiterungen des Siedlungsgebietes vorgenommen. In Diepoldsau wird für die Erstellung einer Gemüserüsthalle das Siedlungsgebiet für Arbeitsnutzungen erweitert und in Sevelen erfolgt eine Erweiterung für sonstige Nutzungen für die Realisierung eines Unterwerks der St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK).

Zwei Windparks

Weiter werden neu zwei Standorte für die Erstellung von Windenergieanlagen im Richtplan festgesetzt. Zum einen ist dies der Windpark Rheinau in den Gemeinden Sargans, Mels und Vilters-Wangs und zum anderen der Windpark Krinau in den Gemeinden Wattwil und Mosnang. Am Standort Rheinau sollen in einer ersten Etappe drei bis vier Windräder realisiert werden. Der Ausbau umfasst bis zu sechs Anlagen. Der Windpark Krinau ist laut der Mitteilung für drei Windräder ausgelegt.

Abbau- und Deponiestandorte

Es besteht ein Handlungsbedarf in Bezug auf die Entsorgung von unverschmutztem Aushubmaterial. Mit der Richtplananpassung 18 werden die Deponiestandorte Büchlerberg in Altstätten/Rüthi, Degenau und Nutzenbuechenwald in Gossau/Oberbüren sowie Höfli-Ragnatsch in Mels in den Richtplan aufgenommen. Für den bestehenden Standort Tüfentobel in Gaiserwald ist eine Erweiterung geplant.

Der Abbaustandort Eichholz Süd in Gommiswald wird neu in die Liste der künftigen Abbaustandorte aufgenommen. Die Standorte Starkenbach II in Wildhaus-Alt St. Johann/Nesslau und die Erweiterung Unteregg West in Eschenbach werden neu festgesetzt. In Waldkirch wird eine umfassende Anpassung des Abbauperimeters Stöckeln Nord vorgenommen; der bisherige Standort wird gestrichen und der neue Standort als Festsetzung aufgenommen. Der Standort Dietenwil in Niederhelfenschwil wird auf Wunsch der Standortgemeinde aus der Liste der künftigen Abbaustandorte gestrichen.

Der Entwurf der Richtplan-Anpassung 18 liegt bis am 18. Juni 2018 in allen Gemeinden öffentlich auf. Ebenso ist er unter www.areg.sg.ch aufgeschaltet. Ab sofort können die Vernehmlassungsunterlagen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen bezogen werden. (so)

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