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Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot von nikotinhaltigen Liquids

In der Schweiz dürfen nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten ab sofort verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde einer Herstellerfirma hin das Verbot des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) gekippt.

Agentur
sda
28.04.18 - 09:59 Uhr
Politik
Stefan Meile, Geschäftsführer InSmoke AG: Mit seiner Beschwerde gegen das vom Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) erlassene Verbot gegen den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten ist er beim Bundesverwaltungsgericht…
Stefan Meile, Geschäftsführer InSmoke AG: Mit seiner Beschwerde gegen das vom Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) erlassene Verbot gegen den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten ist er beim Bundesverwaltungsgericht…
KEYSTONE/PHOTOPRESS/WALTER BIERI

«Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Dienstag können nikotinhaltige E-Zigaretten und -Liquids ab sofort in die Schweiz importiert und da auch verkauft werden», sagte Judith Deflorin, Leiterin Marktzutritt im BLV, in der Sendung «10vor10» des Fernsehens SRF vom Freitagabend.

Stefan Meile, Präsident der Swiss Vape Trade Association und Geschäftsführer der beschwerdeführenden InSmoke AG im thurgauischen Aadorf zeigte sich in einer Mitteilung vom Samstag erfreut über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

In sämtlichen EU-Ländern seien nikotinhaltige Liquids frei verfügbar und reguliert. Es sei im Interesse der Schadensminimierung ein wichtiges Signal nach Bern, um den Tabakkonsum und dessen schädliche Auswirkungen auf die Volksgesundheit zu reduzieren. Mit dem Urteil könne der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids sofort starten, sofern die rechtlichen Bedingungen des «Cassis de Dijon»-Prinzips eingehalten würden.

Der Bundesrat hatte Ende letzten Jahres eine Neuregelung des Tabakproduktegesetzes lanciert. Damit soll der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen wie sogenannte Heat Sticks künftig gestattet und reglementiert werden.

Produktion ist angelaufen

Die Produktion in Aadorf ist bereits angelaufen. Eine erste Charge von 10'000 Fläschchen sei eingeplant und am Montag soll die Lage aufgrund der Nachfrage neu beurteilt werden. Für die Produktion seien alle Kräfte mobilisiert worden.

Die Firma InSmoke AG hatte im zweiten Halbjahr 2015 die nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten laut eigenen Angaben mit grossem Erfolg abgesetzt, bis am 12. November des selben Jahres das BLV den Verkauf stoppte. Mit dem Urteil vom 24. April hob das Bundesverwaltungsgericht das Verbot nun wieder auf.

Gemäss der Firma wurden allein im Jahr 2016 durch Herstellung und Handel von elektronischen Zigaretten und entsprechendem Zubehör Einnahmen von 30 Millionen Franken verzeichnet. Im vergangenen Jahr seien die Einnahmen auf über 50 Millionen Franken gestiegen.

Gemäss einer ersten Einschätzung aus dem Jahr 2013 hätten damals 0,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung die elektronischen Dampfgeräte täglich genutzt. 2016 sei die Zahl auf 0,7 Prozent angestiegen.

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