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7,5 Millionen Busse für Bauunternehmen

Im Unterengadin manipulierten Bauunternehmen über Jahre hinweg Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau. Nun hat die Wettbewerbskommission sieben Firmen mit insgesamt rund 7,5 Millionen Franken gebüsst. Und sie nennt deren Namen.

Südostschweiz
26.04.18 - 07:20 Uhr
Politik
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YANIK BÜRKLI

Die Wettbewerbskommission hat eine weitere kartellrechtliche Untersuchung im Kanton Graubünden abgeschlossen. Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Bauunternehmen in verschiedenen Kartellen mehrere hundert Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau abgesprochen hatten. Die Bauunternehmen stimmten jeweils untereinander ab, welches von ihnen den Auftrag erhalten soll. Meist wurden gleichzeitig die Offertpreise bestimmt.

Einen Teil der Kartelle führten die Bündner Bauunternehmen systematisch und über mehrere Jahre hinweg durch. Diese Abreden wurden zum Teil an den vom bündnerischen Baumeisterverband (GBV) organisierten Vorversammlungen getroffen. Dies teilte die Wettbewerbskommission am Donnerstagmorgen mit.

Die Kartelle betrafen Ausschreibungen des Kantons Graubünden, von Gemeinden des Unterengadins und von Privaten. Die Auftragswerte der abgesprochenen Bauarbeiten reichen von wenigen zehntausend bis zu mehreren Millionen Franken.

Höchste Busse fünf Millionen Franken

Die Wettbewerbskommission büsste die folgenden Unternehmen in einer Gesamthöhe von über 7,5 Millionen Franken: Foffa Conrad AG, Bezzola Denoth AG, Zeblas Bau AG, Lazzarini AG, Koch AG Ramosch, Alfred Laurent AG, René Hohenegger Sarl. Die ausgesprochenen Sanktionen bewegen sich pro Unternehmen entsprechend der Schwere und Anzahl der Kartellgesetzverstösse zwischen einigen zehntausend bis fünf Millionen Franken, heisst es in der Mitteilung weiter. Im Einzelnen sieht das wie folgt aus:

  • Foffa Conrad-Gruppe (Foffa Conrad AG, Bezzola Denoth AG, Zeblas Bau AG Samnaun) 4,7 bis 5,5 Millionen Franken
  • Lazzarini AG 2,0 bis 2,5 Millionen Franken
  • Koch AG Ramosch 260'000 bis 300'000 Franken
  • Alfred Laurent AG sowie die René Hohenegger Sarl 70'000 Franken
  • Impraisa da fabrica Margadant, Verjährung/keine Sanktion, aber Verfahrenskosten 10'000 bis 15'000 Franken
  • Impraisa Mario GmbH nicht gebüsst/Konkurs, aber Verfahrenskosten 38'000 bis 45'000 Franken
  • GBV keine Sanktion, da nicht als Anbieter Auftraggeber, aber Verfahrenskosten von 35'000 bis 40'000 Franken

Bei einem Teil der Unternehmen wurde die Sanktion reduziert, da sie mit der Wettbewerbskommission kooperierten. Die Impraisa da fabrica Margadant erhält infolge Verjährung ihres Gesetzesverstosses keine Sanktion. Der Graubündnerische Baumeisterverband zahlt zwar keine Busse, ihm wurden aber Verfahrenskosten auferlegt, da er zum Teil an der Organisation dieser Kartelle beteiligt war.

Die Entscheide der Wettbewerbskommission können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. (so)

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Ist es mit der Busse abgetan? Ich hoffe nicht. Die Auftraggeber, der Kanton und weitere, wurden geprellt. Konsequenterweise müssen die Baufirmen in einem weiteren Schritt den Auftraggebern zurückzahlen. Schadenersatzforderungen sind unter Umständen zu zahlen. Der Souverän, der Bündner Steuerzahler wird es nicht goutieren, wenn hier ein Auge zugedrückt wird.

Gemäss Weko-Entscheid muss der Bündner Baumeisterverband die Verfahrenskosten tragen, weil dieser an den Kartellabsprachen beteiligt war. In dieser Zeit war Andreas Felix, der für einen Regierungsratsposten kandidiert, Gechäftsführer des Bündner Baumeisterverbandes. Herr Felix behauptet nun frech, er wisse nichts von derartigen Absprachen. Das soll glauben wer will, ich auf jeden Fall nicht. Darum gehört Herr Felix nicht auf den Wahlzettel.

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