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Regierung gibt Zahlen der Kantonalbank nicht preis

Die SP wollte wissen, ob die Glarner Kantonalbank Gesetz und Eignerstrategie noch einhalte – vor allem beim Geschäftsgebiet. Das tut die GLKB laut dem Regierungsrat. In einem Punkt will dieser aber über die Bücher.

Fridolin
Rast
18.04.18 - 04:30 Uhr
Politik
Rolf Widmer, Finanzdirektor, GLKB-Verwaltungsrat
Rolf Widmer, Finanzdirektor, GLKB-Verwaltungsrat
SASI SUBRAMANIAM

Die SP des Kantons Glarus macht sich Sorgen um die Glarner Kantonalbank (GLKB). In einer Interpellation stellte sie im Februar Fragen dazu.

In einem ersten Anlauf hatte die Glarner SP bei der GLKB direkt gefragt, sie war aber nicht zufrieden mit den Antworten vom Dezember 2017. Einerseits fragt die SP, weil die GLKB ihr Geschäftsgebiet vor allem mit der Kreditvergabe per Internet und mit dem Verkauf entsprechender Programme an andere Banken über den Kanton und über das Kerngeschäft einer Bank hinaus ausdehne. Anderseits, weil sie dabei auch zunehmend Kleinkredite vergebe.

Die Interpellation der SP wird nun vom Regierungsrat im neusten Bulletin beantwortet. Was Zahlen angeht, allerdings nur in zwei Punkten. Konkret ist zum einen die Aussage: Die Kunden und die von der GLKB gewährten Kredite «liegen klar über 50 Prozent» im Wirtschaftsraum Glarus, also dem Kanton plus seinen Nachbarregionen Gaster und See auf der St. Galler sowie March und Höfe auf der Schwyzer Seite der Linth. Genauere Zahlen habe der Regierungsrat zwar, er gibt sie aber auch auf Nachfrage der «Südostschweiz» nicht bekannt.

«Geschäftspolitisches» Schweigen

Denn die GLKB will «aus geschäftspolitischen Gründen» keine genaue-ren Zahlen veröffentlicht sehen, was «für den Regierungsrat nachvollziehbar ist», so das Bulletin weiter. Immerhin gelten die «klar über 50 Prozent» nicht nur im Dezember 2013, sondern auch noch im Dezember 2017. Dies, obwohl mit den neuen Geschäftsmodellen die ausserkantonalen Aktivitäten zugenommen hätten. Sprich: Der Anteil der Kunden und der Kredite ausserhalb des Kantons gewachsen ist.

Heute entspreche das Geschäftsgebiet nach wie vor dem Kantonalbankgesetz, das «hauptsächlich den Kanton Glarus» umfasst, erklärt der Regierungsrat. Nach den Erläuterungen im Memorial zur Landsgemeinde, welche das Gesetz 2009 beschlossen hat, zählten zum Wirtschaftsraum Glarus aber auch die Regionen Gaster, March, See und Höfe.

Ausserhalb ist das Gesetz strenger

Kredite, welche die GLKB ohne Sicherheiten vergibt, machen – die zweite preisgegebene Zahl – laut dem Regierungsrat gleichbleibend weniger als sieben Prozent an den gesamten Geldausleihungen aus. Und Geschäfte in der übrigen Schweiz, laut Gesetz ausserhalb des Kantons Glarus, «unterliegen den erhöhten gesetzlichen Risikoanforderungen». Ob die GLKB das Gesetz einhält, werde «durch diverse interne und externe Kontrollinstanzen regelmässig geprüft», heisst es im gestrigen Bulletin weiter.

Die SP fragt auch, warum die GLKB «ausgerechnet das Konsumkreditgeschäft» ausbaue und «in dieser Intensität» betreibe. Das liege «zweifelsohne innerhalb des banküblichen Geschäfts», verweist der Regierungsrat auf die «herrschende Lehre». Womit sich die GLKB innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewege.

Weil die GLKB mit ihren Konsumkrediten die Gefahr einer Überschuldung der Kreditnehmer in Kauf nehme, stellt die SP auch die Legitimation der Bank infrage, im Vorstand der Schuldenberatung mitzumachen. Zu «ihrer Motivation» verweist der Regierungsrat auf die GLKB-Antwort vom Dezember. Und zitiert daraus einzig, auch ein Konsumkredit führe nicht zu einer Überschuldung, sondern nur vorübergehend zu einer Verschuldung.

Eignerstrategie wird revidiert

Die SP verlangt vom Regierungsrat – wenn auch in Frageform – eine Korrektur der Strategie oder eine Anpassung des Kantonalbankgesetzes. Das Gesetz sei eingehalten, lehnt die Regierung – in Antwortform – ab. Die Eignerstrategie der GLKB sei hingegen bereits wieder zehnjährig, und «die Bankenwelt hat sich in dieser Zeit stark verändert». Weshalb der Regierungsrat die Eignerstrategie bis 2022 überprüfen will.

Mit der Gesetzesänderung von 2009 habe die Landsgemeinde aber einen Kurswechsel beschlossen, schreibt der Regierungsrat: weg von der politischen Aufsicht zur «Corporate Governance», zu Regeln für ein richtiges Benehmen der Unternehmen. Der Regierungsrat übe nur noch die Aktionärsrechte aus und überwache, ob das Gesetz eingehalten wird. «Insbesondere ist es nicht seine Auf-gabe, einzelne Geschäftsentscheide der Bank zu bewerten oder zu kommentieren.»

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