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Strenger als der Bund: Celerina genehmigt Zweitwohnungsgesetz

In Celerina wurde gestern das kommunale Zweitwohnungsgesetz genehmigt. Damit gelten in Celerina nun teilweise strengere Vorschriften als der Bund verlangt.

17.04.18 - 17:02 Uhr
Politik
In Celerina wurde gestern das kommunale Zweitwohnungsgesetz genehmigt. Im Bild: Zweitwohnungen in Celerina.
In Celerina wurde gestern das kommunale Zweitwohnungsgesetz genehmigt. Im Bild: Zweitwohnungen in Celerina.
ARCHIV ROLF CANAL

Die Gemeindeversammlung von Celerina hat am Montagabend das kommunale Zweitwohnungsgesetz genehmigt. Mit diesem verfolgt der Gemeindevorstand verschiedene Ziele.

So sollen rasch klare Verhältnisse bezüglich des Umgangs mit Erst- und Zweitwohnungen sowie touristisch bewirtschaftete Wohnungen geschaffen werden. Dann möchte der Gemeindevorstand eine Anpassung der bestehenden kommunalen Regelung über die Förderung des Erstwohnungsbaus und die Einschränkung des Zweitwohnungsbaus an die neue Zweitwohnungsgesetzgebung von Bund und Kanton vornehmen.

Das Zweitwohnungsgesetz von Celerina macht bei den Hotelumnutzungen teilweise strengere Vorschriften als vom Bund verlangt.

Fadrina Hofmann ist als Redaktorin für die Region Südbünden verantwortlich. Sie berichtet über alle gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Themen, die in diesem dreisprachigen Gebiet relevant sind. Sie hat Medien- und Kommunikationswissenschaften, Journalismus und Rätoromanisch an der Universität Fribourg studiert und lebt in Scuol im Unterengadin. Mehr Infos

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