Strafprozessordnung: Bündner Regierung nimmt Stellung
Die Regierung nimmt Stellung zu Änderungsvorschlägen in der Strafprozessordnung.
Die Regierung nimmt Stellung zu Änderungsvorschlägen in der Strafprozessordnung.
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in Bezug zu Änderung der Strafprozessordnung. Die Vorlage will durch punktuelle Änderungen die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung verbessern, heisst es in der Medienmitteilung der Regierung.
Um zu verhindern, dass sich beschuldigte Personen untereinander absprechen, werden mit der Revision die Teilnahmerechte massvoll eingeschränkt. Zudem möchte der Bundesrat die Position der Opfer von Straftaten stärken.
Nicht ganz im Interesse der Opfer
Die Regierung sei der Auffassung, dass zahlreiche Vorschläge in der vorliegenden Vorlage zu einer Verlängerung und einer Verteuerung der Verfahren führen, ohne dass ein zwingender Handlungsbedarf ausgewiesen wäre, heisst es weiter in der Mitteilung. Betroffen sind hier insbesondere die Bestimmungen zur notwendigen und amtlichen Verteidigung, die Teilnahmerechte sowie das Strafbefehlsverfahren.
Der Regierung sei es zudem ein Anliegen, die Interessen von Opfern zu wahren. In den vorgeschlagenen Bestimmungen finden sich gemäss der Regierung jedoch verschiedene Änderungsvorschläge, welche tendenziell zu einer Verlängerung der Verfahren führen. Dies ist nicht im Sinne der Opfer, weshalb die Regierung diese vorgesehenen Änderungen ablehnt.
Im Weiteren schliesst sich die Bündner Regierung vollumfänglich der Stellungnahme der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) an.
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