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Zwei Drittel der Bündner Gemeinden haben zu grosse Bauzonen

Die Regierung hat die schweizweit geforderte Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung beschlossen. Die Anpassungen warten noch auf eine Genehmigung des Bundesrates. Betroffene Regionen und Gemeinden sollen aber bereits jetzt handeln.

Südostschweiz
12.04.18 - 12:46 Uhr
Politik
Die Bündner Regierung informierte über den neuen Richtplan.
Die Bündner Regierung informierte über den neuen Richtplan.
SÜDOSTSCHWEIZ

Das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) hat zum Ziel, das Wachstum der Bauzonen und damit die Zersiedlung einzudämmen. Die Bündner Regierung hat aufgrund dieser eidgenössischen Auflage nun einen neuen kantonalen Siedlungs-Richtplan beschlossen. Dies teilt der Kanton Graubünden in einer Medienmitteilung mit.

Kernpunkt des neuen RPG bildet die ausdrückliche Pflicht, zu grosse Bauzonen zu redimensionieren. Davon sind, wie der Kanton schreibt, etwa 67 Bündner Gemeinden, insbesondere im touristischen und ländlichen Raum, betroffen. Im Fokus stehen Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ). Obwohl die Anpassung der Bündner Regierung noch die Genehmigung vom Bundesrat benötigt, werden die Regionen und Gemeinden jetzt schon zum Handeln gebeten. Um Deine Region genauer zu betrachten, einfach auf die Karte klicken.

Sofern Gemeinden bei den vorzunehmenden Auszonungen gegenüber GrundeigentümerInnen entschädigungspflichtig werden sollten, werde der Kanton sie unterstützen. Zu diesem Zweck sehe die parallel zur Richtplananpassung laufende Teilrevision des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die Schaffung einer kantonalen Spezialfinanzierung vor. Diese Finanzierung soll durch Mehrwertabgaben von Grundeigentümern, deren Land neu in Bauzonen eingezont wird, gespeist werden. Das neue RPG schreibt vor, dass mindestens 20 Prozent des Einzonungsmehrwerts in Form einer Abgabe abgeschöpft werden muss. In der laufenden KRG-Revision ist ein Abgabesatz von 30 Prozent vorgesehen.

Umsetzung mit Augenmass

Die erforderliche Reduktion der Bauzonen stelle die Gemeinden vor heikle Aufgaben. Der Kanton schreibt, dass er bei der Genehmigung der überarbeiteten Ortsplanungen Augenmass walten lassen werde. Ebenso werde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf die spezifische Situation der Gemeinden Rücksicht genommen. Damit auch Gemeinden mit abnehmender oder stagnierender Bevölkerung gewisse Entwicklungsmöglichkeiten haben, sollen auch diese Gemeinden über eine kleine Reserve an nicht überbauter Bauzonenfläche verfügen dürfen. Bedingung dafür sei allerdings, dass die Gemeinden für Reserven auf dem Markt sorgen. Die KRG-Revision sehe entsprechende Bestimmungen vor.

Hohe Anforderungen an Neueinzonungen

Gemäss den Bevölkerungsprognosen verfügen rund 20 Gemeinden über eher zu knapp bemessene Wohnbauzonen, um die Baulandnachfrage abdecken zu können. Es handelt sich vorwiegend um Gemeinden im Entwicklungsraum Bündner Rheintal. Bevor diese Gemeinden jedoch zu Neueinzonungen schreiten können, müssen sie Verdichtungspotenziale innerhalb der bestehenden Siedlungen mobilisieren und die Baulandverfügbarkeit sicherstellen. Zudem müsse eine überkommunale Abstimmung im Rahmen der regionalen Richtplanung stattfinden. Schliesslich seien Vorgaben bezüglich Erschliessung mit öffentlichem Verkehr, Mindestdichten sowie Schonung guter landwirtschaftlicher Böden zu beachten.

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