×

Mit dem Messer an den Bahnhof

Das Regionalgericht Plessur hat einen 19-jährigen Somalier wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

31.03.18 - 04:30 Uhr
Politik
Bahnhof Chur Bus vo Chur Busstation
Der Täter versuchte am Bahnhof Chur, auf einen Mann einzustechen.
Olivia Item / SYMBOLBILD OLIVIA ITEM

Nachdem ihm am Tag zuvor ein Landsmann die Nase blutig geschlagen hatte, begab sich der junge Somalier am Abend des 10. Mai 2017 mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 14 Zentimetern zum Bahnhof Chur. Dort traf er seinen Widersacher. Er nahm das Messer in die Hand und versuchte mehrfach auf den Oberkörper des Mannes einzustechen.

Innert 15 Sekunden führte er mindestens vier Stichbewegungen in Richtung des Landsmannes aus, mit einem Abstand von maximal einem Meter. Dass der Angegriffene dabei nicht verletzt wurde, ist gemäss Anklageschrift alleine dessen geschicktem Ausweichen und Abwehren zu verdanken. Der Angriff wurde von einer Videoüberwachungskamera aufgezeichnet, die Aufnahme wurde in der Strafuntersuchung als Beweismittel zu den Akten genommen.

Auf diesen Aufnahmen sei klar ersichtlich, dass der Angeklagte bewusst in Kauf genommen habe, sein Gegenüber lebensgefährlich oder schwer zu verletzten, hielt der Staatsanwalt am Mittwoch am Prozess fest. Der Angeklagte hingegen sagte aus, er habe den Landsmann nicht verletzen, sondern ihm nur Angst machen wollen, damit er ihn künftig in Ruhe lasse.

Der Staatsanwalt sprach von äusserst gefährlichem Vorgehen und enormer krimineller Energie. Er forderte einen Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie einen Landesverweis von zehn Jahren.

«Drakonischer Strafantrag»

Der Verteidiger bezeichnete diesen Strafantrag als absolut drakonisch und völlig unangemessen. Es sei auch eine versuchte einfache Körperverletzung in Betracht zu ziehen, und nachdem der Angegriffene seinen Strafantrag zurückgezogen habe, sei auf eine Bestrafung zu verzichten. Sollte das Gericht zu einem Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung kommen, sei eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten auszusprechen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen, beantragte der Anwalt.

Bedingte Strafe ausgesprochen

Das Regionalgericht Plessur sprach den 19-jährigen Angeklagten der versuchten schweren Körperverletzung schuldig und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, aufgeschoben auf eine Probezeit von zwei Jahren. Zudem sprach das Gericht eine Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren aus. Da für somalische Staatsangehörige eine Ausschaffung in ihr Heimatland jedoch nicht möglich ist, wird auf diese verzichtet.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR