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Denkmalschutz und Totenruhe wahren

Der Churer Stadtrat stellt sich gegen die Pläne der FDP quer, unter dem Stadtgarten ein Parkhaus zu bauen.

Dario
Morandi
29.03.18 - 04:30 Uhr
Politik
Churer Stadtpark Park Chur Stadtgarten
Unter dem Stadtgarten soll laut FDP ein Parkhaus entstehen.
OLIVIA ITEM

Geht es nach dem Willen des Churer Stadtrats, darf unter dem Stadtgarten kein Parkhaus gebaut werden. In diesem Sinne äussert sich die Stadtregierung in einer Stellungnahme auf einen parlamentarischen Vorstoss der gemeinderätlichen FDP-Fraktion.

Nach der Schliessung der Poststelle am Postplatz möchte die FDP mit dem Bau eines weiteren Parkhauses die Altstadt neu beleben. Zudem sollen mit dem Parkhaus die aufgehobenen Parkplätze vor der Post und entlang der Grabenstrasse ersetzt werden. Der Vorstoss wird vom Gemeinderat an seine Sitzung vom Donnerstag, 12. April behandelt.

Der Stadtrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Parkplätze vor der Post nur teilweise aufgehoben werden. Deren Zahl werde von zehn auf acht reduziert, heisst es. Ausserdem habe niemand die Absicht, die öffentlichen Parkfelder entlang der Grabenstrasse zwischen Fontana- und Engadinstrasse aufzuheben.

Von besonderer Bedeutung

Der Stadtrat macht für seine ablehnende Haltung primär denkmalschützerische Überlegungen geltend. Der ehemalige Friedhof Scaletta steht gemäss seinen Angaben unter Schutz und fungiert unter anderem im Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder. Die Parkanlage mit den alten Grabmalen und dem Soldatendenkmal sei in denkmalschützerischer Hinsicht von besonderer Bedeutung. Aber nicht nur das: Das Volk hat bereits zwei Mal entschieden, keine neuen Parkhäuser unter den Grünflächen in der Innenstand zuzulassen.

Der ehemalige Friedhof Scaletta steht unter Schutz und fungiert unter anderem im Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder.

Gemäss Stadtrat gibt es aber noch ein weiteres Argument, das gegen den Bau eines Parkhauses spricht: Es sei damit zu rechnen, dass die Erdschicht des ehemaligen Friedhofs «bis auf zwei Metern Tiefe flächig mit sterblichen Überresten von Bestatteten durchsetzt ist». Dabei stellt sich für den Stadtrat «einerseits die Pietätsfrage, andererseits jene nach dem archäologischen Umgang mit den zu exhumierenden menschlichen Überresten». Der Stadtrat erachtet es deshalb «als eher unrealistisch, dass ein integraler Erhalt des Stadtgartens im Fall des Baus einer unterirdischen Parkierungsanlage möglich ist».

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