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Nationalratskommission gegen Geheimhaltung bei Ausschreibungen

Der Bundesrat möchte die Unterlagen zu Beschaffungen geheim halten können. Die Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips hatte zu einem Aufschrei der Empörung geführt. Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) macht nicht mit.

Agentur
sda
28.03.18 - 11:35 Uhr
Politik
Der Bundesrat will den Medien Einblick in die Unterlagen öffentlicher Ausschreibungen verweigern. Die Nationalratskommission lehnt das ab. (Symbolbild)
Der Bundesrat will den Medien Einblick in die Unterlagen öffentlicher Ausschreibungen verweigern. Die Nationalratskommission lehnt das ab. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Sie hat das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen fertig beraten und mit 14 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Dabei strich sie nach Angaben der Parlamentsdienste vom Mittwoch die umstrittenen Bestimmungen aus der Vorlage.

Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte sie die Geheimhaltung von Ausschreibungsunterlagen ab. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen strich sie die Beschränkung des Einsichtsrechts.

Der Bundesrat möchte damit die Geschäftsgeheimnisse der Anbieter schützen. Allein die Möglichkeit eines Zugangs zu Unterlagen könne die Zusammenarbeit mit den Behörden beeinträchtigen, argumentiert er in der Botschaft. Der Bundesrat befürchtet auch, dass der Wettbewerb manipuliert wird, weil andere Anbieter ihre Angebote bei ähnlichen Ausschreibungen abstimmen können.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hatte gegen eine solche Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips schwere Bedenken geäussert: Gerade im Beschaffungswesens sei es unumgänglich, die uneingeschränkte Geltung des Öffentlichkeitsgesetzes beizubehalten.

Dank diesem hätten schwerwiegende Beschaffungspannen aufgedeckt und die Lehren daraus gezogen werden können. Tatsächlich haben Medien in den letzten Jahren mit den Möglichkeiten des Öffentlichkeitsgesetzes mehrere Beschaffungsskandale aufgedeckt.

In der Kommission gab auch die Sprache der Ausschreibungen zu reden. Diese einigte sich schliesslich auf einige Mindestanforderungen. So müssen bei Bauaufträgen die Ausschreibungen mindestens in der Amtssprache am Standort des Baus veröffentlicht werden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen müssen die Ausschreibungen mindestens in zwei Amtssprachen erfolgen. Die Eingaben können in allen Amtssprachen verfasst werden.

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