Jährlicher Kantonsbeitrag für Hospiz in Maienfeld
Die Regierung des Kanton Graubünden sichert die Führung und Mitfinanzierung eines Hospizes in Maienfeld.
Die Regierung des Kanton Graubünden sichert die Führung und Mitfinanzierung eines Hospizes in Maienfeld.
Der Kanton Graubünden sichert mit einem jährlichen Beitrag von maximal 400'000 Franken die Führung und Mitfinanzierung eines Hospizes in der Bündner Herrschaft für die Jahre 2019 bis 2021.
Das Hospiz soll Menschen in der letzten Lebensphase die Möglichkeit für ein würdevolles Sterben bieten. Aufnahme finden Menschen, die älter als 18 Jahre und noch nicht in eine Alters- oder Pflegeheimeinrichtung eingetreten sind. Ein Aufenthalt im Hospiz kann auch vorübergehend sein, im Sinne einer Entlastung für pflegende Angehörige und Bezugspersonen. Auch ein Tages- oder Nachtaufenthalt kann Entlastung bieten. Die Begleitung und Beratung der Angehörigen und Bezugspersonen sowie die Trauerbegleitung sind ebenfalls wesentliche Aufgaben, die ein Hospiz wahrnimmt.
Die Beitragsgewährung des Kanton Graubünden steht unter dem Vorbehalt der Betriebsbewilligung für das Hospiz sowie der Kreditgenehmigung des Grossen Rates. Im nächsten Schritt muss die Stiftung Alterszentrum Bündner Herrschaft beim Gesundheitsamt ein entsprechendes Gesuch für die Erteilung einer Betriebsbewilligung stellen.
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