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Sadomaso-Paar wollte Kind zur Sexsklavin machen

Eine 31-jährige Schweizerin und ein 53-jähriger Deutscher sollen ein vierjähriges Mädchen während Wochen sexuell missbraucht haben. Das St. Galler Kreisgericht behandelt den Fall. Gemäss Anklageschrift lebte das Paar in einer extremen sadomasochistischen Beziehung.

Südostschweiz
14.03.18 - 04:30 Uhr
Politik
Ein vierjähriges Mädchen wurde während Wochen sexuell missbraucht, so die Anklage.
Ein vierjähriges Mädchen wurde während Wochen sexuell missbraucht, so die Anklage.
SYMBOLBILD/SÜDOSTSCHWEIZ

Die beiden Angeklagten hatten eine ungewöhnliche Beziehung: Darin hätten Dominanz, Unterwerfung, Sadismus und Masochismus eine zentrale Rolle gespielt, schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Die Mutter des Kindes habe sich ihrem dominanten Liebhaber unterworfen und sei ihm hörig gewesen.

Zur Untermauerung dieser Abhängigkeit soll sie eine Art Urkunde unterzeichnet haben. Darin wurde festgehalten, dass sie dem Mann ihre «Rechte als menschliches Wesen» abtrete und ihm die Erziehung ihrer Tochter anvertraue. Das damals vierjährige Mädchen hätte zur Sexsklavin erzogen werden sollen. Für das Kind habe eine mehrmonatige Leidenszeit begonnen, heisst es in der Anklage. Es sei zu sexuellen Handlungen mit dem Mädchen gekommen.

Verhandlung nicht öffentlich

Die Mutter machte von den Handlungen Filme und Fotos, die sie ihrem Liebhaber übermittelte. Im Frühjahr 2015 wurde das Paar verhaftet. Die Untersuchungsbehörden fanden eindeutige Chatnachrichten, die die beiden ausgetauscht hatten. Beim Mann entdeckten sie zudem eine ganze Reihe pornografischer Bilder mit Gewaltszenen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind und mehrfache Pornografie vor, sie verlangt für die beiden mehrjährige Freiheitsstrafen. Die Mutter wird zudem wegen Verletzung der Erziehungspflicht angeklagt. Beide sollen sich zudem einer ambulanten Massnahme unterziehen müssen.

Der Prozess findet morgen Donnerstag vor dem St. Galler Kreisgericht statt. Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen.

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