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St. Galler Zweifel an der Sicherheit von E-Voting

Am 4. März werden einige St. Galler Pilotgemeinden wieder elektronisch abstimmen. Zweifel an der Sicherheit bleiben: Dies zeigt sich an einem Vorstoss aus dem Kantonsrat. Nationalrat Marcel Dobler, Rapperswil-Jona, schlägt einen Hackertest mit einer Million als Preisgeld vor.

Südostschweiz
28.02.18 - 04:30 Uhr
Politik
SCHWEIZ E-VOTING CHVOTE
Die Sicherheit von elektronischen Abstimmungen beschäftigen viele Personen.
SYMBOLBILD KEYSTONE / PETER SCHNEIDER

Im letzten September stimmten im Kanton die Pilotgemeinden Rappers-wil-Jona, Goldach, Vilters-Wangs sowie Kirchberg erstmals elektronisch ab. Die Möglichkeit gibt es in diesen Kommunen – und für die Auslandschweizer – auch am 4. März.

Mit dem Beleg für die technische Machbarkeit ist es allerdings nicht getan. Die Zweifel an der Sicherheit von E-Voting bestehen weiter. Aus dem Kantonsrat hat dazu Sascha Schmid (SVP) kritische Fragen gestellt. Ähnliche Vorstösse gibt es in anderen Kantonsparlamenten und auch im Nationalrat.

Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der digitalen Stimmabgabe seien berechtigter denn je, schreibt Schmid. Er verweist auf eine Hacker-Veranstaltung, an der E-Voting-Systeme teilweise in weniger als zwei Stunden geknackt worden seien.

Man müsse sich fragen, ob 2019 wirklich der geeignete Zeitpunkt für eine flächendeckende Einführung sei. Kontrollen durch Stimmenzähler, Wahlbeobachter und das Vieraugenprinzip würden durch Bits und Bytes ersetzt, die nur durch Experten nachvollziehbar seien. Auf dem Spiel stehe nichts weniger als das Fundament der Demokratie.

Die Sicherheit von elektronischen Abstimmungen beschäftigt auch FDP-Nationalrat Marcel Dobler aus Rappers-wil-Jona. Er rät in einer Motion, die er im September eingereicht hat, die E-Voting-Systeme «als vertrauensbildende Massnahmen» einem Härtetest zu unterziehen.

Konkret schlägt er einen Wettbewerb mit einem Preisgeld von 250 000 Franken pro Stimmverfälschung oder maximal einer Million Franken vor. Teilnehmen sollen ganze Hackergruppen, die versuchen müssten, das System zu knacken. Der Test müsste von einer Bundesstelle überwacht werden, schreibt er im Vorstoss.

Mit Stossrichtung einverstanden

Der Bundesrat will die Motion zwar ablehnen, zeigt sich aber mit der Stossrichtung einverstanden. Man werde die E-Voting-Systeme vor dem Ersteinsatz im Rahmen eines Pilotversuchs einem öffentlichen Test aussetzen, kündigt er an. Man wolle dabei möglichst nahe an die Realität herankommen. Die genauen Modalitäten seien aber noch nicht festgelegt. Unter anderem müsse geklärt werden, «wie ein entsprechendes Preisgeld rechtlich zu qualifizieren ist», hält der Bundesrat fest.

Der Vorstoss aus dem Kantonsrat ist von der Regierung noch nicht beantwortet worden. Auch die Motion von Dobler wurde vom Parlament noch nicht behandelt. Möglich ist zudem, dass gegen die Einführung von E-Voting auch noch eine Initiative lanciert wird. Ein Komitee klärt momentan dafür die Möglichkeiten ab.

Möglicherweise wird gegen E-Voting auch noch eine Initiative lanciert. (sda)

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