×

St. Moritzer Diebin zu Recht verurteilt

Modeboutiquen waren ihr Tätigkeitsfeld. Dort liessen eine Diebin und ihr Freund Pelzmäntel und Kleider mitlaufen. Das Bundesgericht hat jetzt eine Verurteilung wegen bandenmässigen Diebstahls bestätigt.

Südostschweiz
23.02.18 - 04:30 Uhr
Politik
Justicia hat gesprochen, die St. Moritzer Modediebin wurde zurecht verurteilt.
Justicia hat gesprochen, die St. Moritzer Modediebin wurde zurecht verurteilt.
SYMBOLBILD PIXABAY

von Urs-Peter Inderbitzin

Der Trick des «sauberen Paares» war immer derselbe: Die Frau liess sich in einer Edelboutique teure Kleider zeigen, markierte Interesse daran und lenkte das Verkaufspersonal ab. Gleichzeitig behändigte ihr Freund ein wertvolles Kleidungsstück und versteckte dieses unter seiner Jacke. Anschliessend verliess das Paar die Boutique unter dem Vorwand, am Bankomat Geld abzuheben oder am nächsten Tag zurückzukommen.

Auf diese Weise gelang es dem Paar innerhalb von drei Wochen, in einer Boutique in Luzern eine Damenstrickjacke der Marke Bruno Cucinelli im Wert von 1900 Franken zu stehlen. Weit lukrativer war die Beute der Trickdiebe in Boutiquen in Gstaad und St. Moritz. In Gstaad klaute das Paar einen Pelzmantel im Wert von 17 589 Franken und in St. Moritz liessen sie eine Chinchilla-Pelzjacke im Wert von fast 30 000 Franken mitlaufen.

Weil die Diebstähle in Luzern ihren Anfang nahmen, musste sich die Luzerner Justiz mit dem Fall befassen, wobei nur das Schicksal der Trickdiebin, nicht aber dasjenige ihres Mittäters bekannt ist.

Freispruch vor Polizeigericht

Das Luzerner Kriminalgericht hatte Zweifel an der Mittäterschaft der Frau und sprach sie deshalb gestützt auf den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten vom Vorwurf des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls frei. Gleichzeitig sprach das Gericht der Frau für 34 Tage Untersuchungshaft eine Genugtuung von 6800 Franken und eine Entschädigung von 2800 Franken zu. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde ans Kantonsgericht. Diese sah es als erwiesen an, dass das Paar die Diebstähle in den drei Boutiquen geplant und in Absprache miteinander begangen hatte. Es verurteilte die Trickdiebin zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 70 Franken (18 900 Franken).

Bandenmässiger Diebstahl erwiesen

Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun vollumfänglich bestätigt und deshalb auch die Forderung der Frau, ihr sei eine Genugtuung und eine Entschädigung von insgesamt 11 800 Franken zu bezahlen, als unbegründet abgewiesen. Auch für die Richter in Lausanne ist offensichtlich, dass die Rollenverteilung bei den Diebstählen vorgängig abgesprochen war.

Dies ergibt sich auch aus Videoaufnahmen, aus denen klar ersichtlich ist, dass die Trickdiebin das Personal abgelenkt und ihrem Mittäter etwa mit einem Kopfnicken «grünes Licht» für den Diebstahl gegeben hat. Das Bundesgericht hat deshalb die Verurteilung wegen bandenmässigen Diebstahls bestätigt.

Auch für die Richter in Lausanne ist offensichtlich, dass die Rollenverteilung bei den Diebstählen vorgängig abgesprochen ist.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR