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Bewaffneter Räuber bleibt auf freiem Fuss

Das Kreisgericht See-Gaster hat einen geständigen Räuber zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte, bewaffnet mit einer Pistole, die Raiffeisenbank in Kaltbrunn überfallen. Vor Gericht zeigte er Reue.

Christine
Schibschid
22.02.18 - 04:30 Uhr
Politik
Störung des Dorffriedens: Das Zentrum von Kaltbrunn wird 2015 Schauplatz zweier Überfälle.
Störung des Dorffriedens: Das Zentrum von Kaltbrunn wird 2015 Schauplatz zweier Überfälle.
MARKUS TIMO RÜEGG

Er entschuldige sich tausend Mal für das, was er getan habe – das waren die Schlussworte des Rentners, der sich gestern wegen versuchten Raubes, Raubes und Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach verantworten musste. «Ich bin total durchgedreht», sagte er mit Blick auf die Vorfälle im Oktober 2015.

Wie der 65-Jährige zugab, hatte er damals zunächst erfolglos versucht, die Gemeindeverwaltung in Kaltbrunn zu überfallen. Seiner Forderung nach Geld verlieh er dabei mit einer geladenen Pistole Nachdruck. Als der bedrohte Mitarbeiter allerdings sagte, dass er kein Geld im Büro habe, verliess der Eindringling das Gebäude ohne Beute.

Er gab aber nicht auf und überfiel wenig später die nahe gelegene Raiffeisenbank. Dabei legte der Täter seine Waffe so auf den Bankschalter, dass der Lauf in Richtung der Angestellten zeigte. Eine verängstigte Mitarbeiterin händigte dem Räuber fast 14 000 Franken aus. Der Täter wurde wenig später gefasst. Seine Pistole war nicht gemeldet, und der Mann besass auch keinen Waffenschein.

Wie der Rentner vor Gericht sagte, hatte er die Pistole vor einigen Jahren von einem Freund gekauft. Er habe sie stets geladen in einer Schublade aufbewahrt. Den Entschluss, Gemeindeverwaltung und Bank zu überfallen, habe er kurz vor den Taten gefasst. Laut Anklage wusste er nicht, wie er seine Rechnungen bezahlen sollte.

Reaktion auf eine falsche Busse

Auslöser für sein Handeln war laut des Angeklagten eine Busse über 800 Franken. Er war ohne Helm auf dem Töffli erwischt worden. Wie vor Gericht bekannt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft beim Ausstellen der Busse einen Fehler gemacht. Der Betrag war zu hoch. Es sei der Betrag in Rechnung gestellt worden, der für einen Motorradfahrer angefallen wäre, sagte die Staatsanwältin. Die Busse für einen Töfflifahrer wäre niedriger gewesen.

Für ihn bleibe der Fall speziell, sagte der Verteidiger. «Es ist mir ein Rätsel, warum ein unbescholtener, freundlicher Senior wegen eines nichtigen Anlasses so reagiert hat.» Sein Mandant habe nicht weitergewusst und daher ein dilettantisches Vorhaben gestartet. «Er hat nicht einmal in Betracht gezogen, dass er bei Gemeinde und Bank als langjähriger Kunde mit Sicherheit erkannt würde», so der Verteidiger.

Der Rentner war geständig und akzeptierte den Strafvorschlag der Staatsanwaltschaft. Der Fall konnte also im abgekürzten Verfahren behandelt werden. Der 65-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die er nur absitzen muss, wenn er sich binnen zwei Jahren etwas zuschulden kommen lässt. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten von knapp 10 000 Franken übernehmen. Privatkläger seitens der Bank könnten das Urteil noch anfechten.

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