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Neue Schulverordnung und Waldbiodiversität im Kanton Glarus

In der Sitzung des Glarner Regierungsrates vom Dienstag wurden nebst der neuen kantonalen Schulverordnung auch die Waldbiodiversität im Kanton sowie das Hochwasserschutzprojekt «Guppenrunse» verhandelt.

Südostschweiz
13.02.18 - 17:00 Uhr
Politik
Der Glarner Regierungsrat soll einer neuen kantonalen Schulverordnung zustimmen.
Der Glarner Regierungsrat soll einer neuen kantonalen Schulverordnung zustimmen.
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Waldbiodiversität ist die Vielfalt von Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten, die im Wald vorkommen. Und dieser will der Glarner Regierungsrat laut einer Medienmitteilung künftig noch mehr Beachtung schenken. Im Kanton Glarus erstrecken sich Laub-, Misch- und Nadelwälder mit über 40 verschiedenen Waldtypen vom Talboden bis hinauf zur Waldgrenze. Naturkundlich besonders wertvoll seien dabei Orchideen-Buchenwälder, Linden-Mischwälder, Bergahorn-Wälder und Blockschutt-Tannen-Fichtenwälder, so die Regierung. 

Ausserdem kommen im Glarner Wald sehr seltene Flechten und das stark gefährdete Auerhuhn vor. Der Anteil nicht bewirtschafteter Wälder sei mit über 20 Prozent hoch. Gut zehn Prozent des Glarner Waldes sind zudem als Waldreservate ausgeschieden und vertraglich geschützt, wie es weiter heisst. Der Glarner Wald ist das grösste und artenreichste Biotop im Kanton.

Die Strategie Waldbiodiversität im Kanton Glarus dient der langfristigen Sicherstellung der Biodiversität im Glarner Wald. Sie beschreibt den heutigen Zustand des Glarner Waldes, leitet den Handlungsbedarf ab, definiert die Ziele für die naturnahe Waldbewirtschaftung und die Waldreservate, zeigt die notwendigen waldbaulichen und weiteren Massnahmen auf und beinhaltet die Umsetzung der Massnahmen durch den Forstdienst, die Waldeigentümer und weitere Akteure. Die Strategie beschreibt zudem die Kontrolle sowie die Organisation der Waldbiodiversität und zeigt die finanziellen Auswirkungen für den Kanton auf. Die Strategie verfolgt zwei Hauptziele, nämlich den Wald naturnah bewirtschaften und Waldreservate pflegen und zeigen.

Ziele des Bundes bereits erfüllt

Ziel ist es, auf möglichst breiter Fläche für die Biodiversität im Wald einzustehen. Die Finan­zierung dieser Breitenförderung erfolgt deshalb im Rahmen der Bewirtschaftungsbeiträge. Explizite Biodiversitäts-Mittel braucht es aber für die Waldreservate. Diese Verpflichtungen sind bereits vertraglich vereinbart. Im Kanton Glarus gibt es 36 Waldreservate mit mehr als zehn Prozent der Gesamtwaldfläche. Diese erfüllen bereits heute das Ziel des Bundes für das Jahr 2030.

Die Kosten für eine langfristig nachhaltige Erfüllung der Waldbiodiversität im Kanton Glarus belaufen sich gemäss der vorliegenden Strategie auf jährlich 490‘000 Franken und werden durch den Bund mitsubvenioniert.

Maximal 2,6 Millionen Franken für Guppenrunse

Aus den heutigen Verhandlungen des Regierungsrates geht auch hervor, dass an die subventionsberechtigten Kosten von 8,65 Millionen Franken des Hochwasserschutz­projektes Guppenrunse ein Kantonsbeitrag von netto 30 Prozent, im Maximum 2,595 Millionen Franken der effektiven Kosten zugesichert werden.

Die rund hundert Jahre alte Sperrentreppe der Guppenrunse wurde bei den Hochwassern 2010 und 2011 weitgehend zerstört. Nach diesen Ereignissen wurden Sofortmassnahmen ausgeführt. Es sind jedoch weitere Sicherungen und Instandstellungen notwendig, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Die aktuelle Gefahrenkarte zeigt, dass ausgehend von der zerstörten Sperrentreppe grosse Schutzdefizite bestehen und entsprechend ein sehr grosser Handlungsbedarf vorhanden sei, heisst es in der Mitteilung.

Neue Schulordnung

Aus der Verhandlung des Glarner Regierungsrates vom Dienstag geht auch hervor, dass der Landrat einer neuen Verordnung über die Organisation der kantonalen Schulen zustimmen soll. Damit soll für alle kantonalen Schulen eine einzige neue, elf Artikel umfassende, Verordnung gelten. Diese soll neu als Grundprinzip die Struktur der Schulen im Bereich der Allgemeinbildung wie auch im Berufsbildungsbereich gleich gestalten. Aktuell bestehen zur Organisation und Steuerung der kantonalen Schulen noch drei Erlasse.

Ausserdem liegen die Finanzen und die Personal­führung in der Kompetenz von Regierungsrat, Departement und Schulleitung. Die Aufsichtsgremien der Schulen konzentrieren sich dabei auf den Erlass von Regelungen innerhalb der jeweiligen Schule. Sie sorgen für die Qualitäts­sicherung, stellen Vernetzung mit abgebenden und abnehmenden Stufen, Wirtschaft und Lehrbetrieben sicher und wirken bei der konzeptionellen Ausrichtung der Schulen mit. Die Gremien sollen diesen Anforderungen entsprechend fachlich zusammengesetzt sein, heisst es in einer Medienmitteilung der Glarner Staatskanzlei.

Des Weiteren besitze jede Schule weiterhin ein eigenes Aufsichtsgremium. Die Kantonsschule verfügt bereits von Gesetzes wegen über den Kantonsschulrat (KSR). Das Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (BZGS) und auch die Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule (GIBGL) zusammen mit dem Freiwilligen Schulischen Zusatzangebot (Glarner Brückenangebote, GBA) verfügen weiterhin über je eine Aufsichtskommission (AK). Der KSR und die AK sind den Schulleitungen dabei weder vorgesetzt noch untergeordnet, sondern stehen für sich. Alle Aufsichtsgremien werden neu zudem einheitlich vom Regierungsrat nach fachlichen Kriterien gewählt.

Die politische Aufsicht fällt gemäss Artikel 79 und 80 des Bildungsgesetzes (BiG) den bestehenden politischen Instanzen zu, also Landrat (Oberaufsicht), Regierungsrat und Departement. Operative Tätigkeiten werden im Grundsatz von Lehrpersonen, Konventen, Schul­leitung, Departement und teilweise auch vom Regierungsrat wahrgenommen. Das jeweilige Per­sonal wird durch die Schulleitungen angestellt, die Schulleitungen hingegen durch den Regierungs­rat gewählt, heisst in der Mitteilung weiter. (so/gej)

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