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Regierung will ein wenig weg von den Gästetaxen

Viele Bündner Hoteliers müssen schon bald neu rechnen, weil sie die Kurtaxe nicht mehr von ihren Gästen eintreiben können.

Reto
Furter
10.02.18 - 04:30 Uhr
Politik
Lange werden die Bündner Hoteliers die Kurtaxe nicht mehr an ihre Gäste überwälzen können.
Lange werden die Bündner Hoteliers die Kurtaxe nicht mehr an ihre Gäste überwälzen können.
MARCO HARTMANN

Wer in Graubünden Ferien macht, zahlt nicht nur die Hotelübernachtung, die Mitbenutzung des Campingplatzes oder das Bett im Stroh, sondern auch eine Gäste- oder Kurtaxe, wie sie früher hiess. Die meisten Gemeinden kennen eine solche Taxe seit jeher – den letzten Versuch, sie auf kantonaler Ebene anders auszugestalten, haben die Stimmberechtigten mit ihrem Nein zum Gesetz über Tourismusabgaben (TAG) im November 2012 abgelehnt. Seither herrscht Unzufriedenheit bei jenen, welche die Taxen eintreiben müssen – und Unverständnis bei jenen, die sie nach wie vor bezahlen müssen.

Das will die Regierung ändern, sie schlägt dem Grossen Rat deshalb eine Revision des Gesetzes über die Gemeinden- und Kirchensteuern vor, damit Gemeinden die Möglichkeit erhalten, statt der Gästetaxen eine Beherbergungsabgabe einzuführen. Diese müsste – zumindest vordergründig – nicht mehr von den Gästen nach der Zahl ihrer Übernachtungen bezahlt werden, sondern von den Beherbergern, und dies in Form einer Pauschale. Diese Pauschale berechnet sich dann nach der Anzahl Zimmer oder der Grösse der Nettowohnfläche und ist auch geschuldet, wenn niemand übernachtet.

Nebst den Beherbergern zahlen auch Zweitwohnungsbesitzer, Dauermieter von Ferienwohnungen und Erstwohner, die in der Gemeinde zusätzlich einen Zweitwohnsitz besitzen, etwa ein Maiensäss oder eine Jagdhütte. Tagestouristen unterliegen der Beherbergungsabgabe hingegen nicht.

Zwingend ist dieser Wechsel für die Gemeinden gemäss der Botschaft allerdings nicht – es käme wohl einer Missachtung des Volksneins von 2012 nahe. Gemeinden können deshalb nach wie vor eine Gästetaxe erheben, müssen aber auch das nicht zwingend tun.

Kombination nicht zielführend

Damit ist der politischen Vielfalt im touristischen Abgabebereich aber laut der Regierung noch nicht Genüge getan. Nebst den Gäste- oder Kurtaxen erheben zahlreiche Gemeinden nämlich auch eine Tourismusförderungsabgabe, mit der auch Tourismuswerbung bezahlt werden darf.

Dies im Gegensatz zur Gäste- oder Kurtaxe, die zweckgebunden für touristische Einrichtungen, Veranstaltungen, Dienstleistungen und Gästeinformationen verwendet werden muss. Geschuldet wird die Tourismusförderungsabgabe von jenen, die auch die Beherbergungsabgabe bezahlen müssen, also von den Anbietern.

Aus rechtlichen Gründen können die beiden Abgaben allerdings nicht kombiniert erhoben werden, weil sonst, so die Befürchtung der Regierung, die Mittelverwendung nicht mehr transparent sei. Gemeinden, welche keine Tourismusförderungsabgabe kennen, müssen diese allerdings auch in Zukunft nicht erheben.

Für den Kanton hat die Teilrevision des Gesetzes über die Gemeinden- und Kirchensteuern weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. Ein Wechsel dürfte für die Gemeinden aber zu höheren Einnahmen führen, da Schlupflöcher durch die Beherbergungsabgabe geschlossen werden können, wie die Regierung schreibt. Der Grosse Rat diskutiert die Revision übermorgen Montag, 12. Februar (siehe Kasten).

E-Voting, Vorstösse und Schaulaufen in der Session
Gemeinde- und Kirchensteuern werden den Grossen Rat in seiner Februarsession vom 12. bis 14. Februar beschäftigen, aber nicht nur. Beraten wird ebenfalls eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton. Mit dieser Revision sollen die rechtlichen Grundlagen für E-Voting geschaffen werden. Mehr Transparenz verspricht schliesslich das Bestreben der Parteien, die Parlamentssitzungen via Internet-Live- streaming der Bevölkerung zugänglich zu machen. Daneben kommen zahlreiche parlamentarische Aufträge und Anfragen zur Debatte, unter anderem zur Wiedereinführung einer Bündner Wirteprüfung light oder zur Organisation der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kanton. Und zu guter Letzt wird die Februarsession auch eine Session des Schaulaufens sein für Kandidaten für die Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 10. Juni.

Reto Furter ist Leiter Chefredaktion der Südostschweiz Medienfamilie und verantwortet Radio, TV, Online und Tageszeitungen in den Kantonen Graubünden, Glarus und St. Gallen. Er ist promovierter Historiker und arbeitet seit 2009 bei Somedia. Mehr Infos

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