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Hefenhofen: Kein Strafverfahren gegen Regierungsrat Schönholzer

Gegen den Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer darf kein Strafverfahren eröffnet werden im Zusammenhang mit dem Fall Hefenhofen. Das Büro des Kantonsparlaments hat die Ermächtigung dazu nicht erteilt.

Agentur
sda
25.01.18 - 09:31 Uhr
Politik
Gegen den Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer darf im Zusammenhang mit dem Fall Hefenhofen kein Strafverfahren eröffnet werden. Das hat das Büro des Thurgauer Grossen Rates entschieden. (Archivbild)
Gegen den Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer darf im Zusammenhang mit dem Fall Hefenhofen kein Strafverfahren eröffnet werden. Das hat das Büro des Thurgauer Grossen Rates entschieden. (Archivbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ

Die Strafanzeige gegen Walter Schönholzer war am 22. August eingereicht worden. Vorgeworfen wurden ihm Amtsmissbrauch und Beihilfe zur Tierquälerei, wie es in der Mitteilung des Büros des Grossen Rates Thurgau vom Donnerstag hiess.

Die Anzeige stammte vom Vereins gegen Tierfabriken (VgT). Begründet wurde sie laut Mitteilung des Ratsbüros damit, dass gegen den betroffenen Pferdehalter aus Hefenhofen verhängte Verbote, Tiere zu halten, nicht vollstreckt worden seien. Gerügt worden sei, dass Schönholzer selbst nicht gehandelt habe und nicht eingeschritten sei.

Die Begleitumstände legen in den Augen des Ratsbüros offen, dass mit der Anzeige «gezielt eine politische Absicht verfolgt» worden sei. Der Anzeigeerstatter habe eingeräumt, systematisch auf die Abwahl eines Regierungsmitgliedes hinzuarbeiten. Er habe dafür alle Wege genutzt und auch die Medien einbezogen.

Im vergangenen August räumten die Behörden den Hof des Pferdehalters. Fast 100 Pferde wurden vorerst bei der Armee im bernischen Schönbühl untergebracht. Danach wurden die Tiere versteigert.

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