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Neuer Finanzausgleich kostet Glarus fünf Jahre mehr

Vor einem Jahr hat der Landrat eine Vorlage zurückgewiesen, nun legt seine Finanzkommission einen neu austarierten Kompromiss vor. Glarus Süd profitiert, wird aber auch unter Druck gesetzt.

Fridolin
Rast
16.01.18 - 04:30 Uhr
Politik
Der Kommissionsbericht über das austarierte Gleichgewicht für den neuen Finanzausgleich.
Der Kommissionsbericht über das austarierte Gleichgewicht für den neuen Finanzausgleich.

Der Landrat muss den innerkantonalen Finanzausgleich neu gestalten. Das war schon vor einem Jahr geplant, doch damals hat er eine erste Vorlage mit nur einer Stimme Unterschied an den Absender zurückgewiesen.

Dieser Absender, die Kommission Finanzen und Steuern, macht nun einstimmig einen neuen Vorschlag: Für die Zahlergemeinden soll der Finanzausgleich nach oben begrenzt und damit berechenbarer werden. Und für den Kanton steigt die Belastung nur während einer (erneuten) fünfjährigen Frist. Dieser sogenannte Härteausgleich geht zugunsten der Gemeinde Glarus Süd. Sie soll mehr Zeit bekommen, um ihre Strukturen der Finanzdecke anzupassen.

Im Total soll Glarus Süd während der ersten fünf Jahre jeweils 2 Millionen Franken bekommen. Das ist das Dreifache von heute. Fällt dann der Härteausgleich weg, so ist es noch das Doppelte.

Bitte nicht stören

Ziemlich klar sagt die Kommission in ihrem Bericht an den Landrat, dass die Vorlage nun im Gleichgewicht sei und dieses nicht verschoben werden solle. Sonst würden «auch die anderen Eckpunkte dieses Kompromissvorschlages wieder zur Disposition stehen».

Akzeptiert der Landrat – und später die Landsgemeinde –, dann bekomme der Kanton einen sauberen Finanzausgleich, der für mehrere Jahre funktionieren werde, wirbt Kommissionspräsident Roland Goethe (FDP, Glarus) für den neuen Kommissionsvorschlag: «Man sollte unbedingt das Ganze sehen.»

Nach diesem Vorschlag soll der Kanton jährlich nur noch 1,75 Millionen Franken zahlen, Härteausgleich inbegriffen. Fix sind 1,0 Millionen vom Kanton, variabel der Härteausgleich für Glarus Süd von jährlich 0,75 Millionen, befristet auf fünf Jahre. Das ist deutlich weniger als die 3 Millionen, die ihm die Kommission vor einem Jahr aufbrummen wollte.

Für die Zahlergemeinde(n) wird die Summe auf 0,5 Millionen Franken beschränkt und verbindlich im Voraus bestimmt. Hier geht es um den Ausgleich der Steuerkraft, den sogenannten Ressourcenausgleich. Ziel ist neu nicht mehr, eine sogenannte Mindestausstattung (aktuell 85 Prozent des Mittels) zu gewährleisten, sondern eine Lücke auszugleichen. Wobei die Kommission den Ausgleich dieser Disparität auf 20 Prozent beschränken und damit knapper halten will, als der Regierungsrat im Sommer vorschlug.

«Keine Strukturerhaltung»

Für die Kommission Finanzen und Steuern ging es darum, einen Finanzausgleich zu schaffen, der für den ganzen Kanton funktioniert und nicht nur für Glarus Süd, wie Goethe erklärt. Wobei er diesen abgrenzt gegen den Antrag von Landrat Martin Landolt (BDP, Näfels). Landolt wollte einen viel einfacheren Beschluss, der einzig bestimmt hätte, wie viel die finanziell leidende Gemeinde im Süden bekommen soll.

«Und wir wollen keine Strukturerhaltung in Glarus Süd finanzieren», betont Goethe. Auch hier grenzt er die Kommissionsmeinung gegen jenen fixen Betrag ab, den Landolt vor ei-nem Jahr mit seinem Antrag wollte. Denn für die Kommission ist laut Goethe klar: Man will den Gemeinden nicht vorschreiben, wie Strukturprobleme zu lösen sind. Aber man erwartet, dass sie gelöst werden. «Jede Gemeinde muss sich bewegen», sagt er. Nur die tatsächlichen Lasten und die tatsächlichen Unterschiede in der Steuerkraft sollten ausgeglichen werden. Nicht aber vermeidbare Mehrkosten.

«Lösung wäre möglich gewesen»

Die Kommission habe sich sehr in die Vorlage vertieft und eine sehr gute Lösung gefunden, so Goethe: «Das war kein Basar, wir haben die Meinungen des Landrates und aller Parteien ein-bezogen.»

Er sei allerdings der Meinung, dass der Landrat die Vorlage im November 2016 nicht hätte zurückweisen müssen, ergänzt er: «Der Rat hätte die Diskussion damals führen können, ein Kompromiss, wie ihn nun die Kommission gefunden hat, wäre möglich gewesen.»

Und vielleicht eine zusätzliche Komponente der Vorlage unnötig, die es heute nach Ansicht der Kommission braucht. Sie sieht vor, dass die Änderungen am Gesetz auf Anfang 2019 in Kraft treten. Damit Glarus Süd nicht eine weitere Dreiviertelmillion Franken fehlt, soll der Landrat einen Ausgleich für 2018 beschliessen.

Dieser Betrag soll ebenso aus der kantonalen Steuerreserve kommen wie das Geld für den ins Gesetz geschriebenen Härteausgleich. Was den Finanzdirektor Rolf Widmer auch darum freut, weil es die Laufende Rechnung nicht belastet.

«Ändern einzelne Elemente, so stehen auch die anderen Eckpunkte wieder zur Disposition.»

«Wir haben beim Kompromiss die Meinungen aller Parteien einbezogen.»

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