25 Bahnhöfe erfüllen die Normen nicht
Die Rhätische Bahn kann den Forderungen des schweizerischen Behindertengleichstellungsgesetzes nur bedingt nachkommen.
Die Rhätische Bahn kann den Forderungen des schweizerischen Behindertengleichstellungsgesetzes nur bedingt nachkommen.
Rund zehn kleinere Stationen der Rhätischen Bahn würden «wegen Unverhältnismässigkeit» auch mittelfristig nicht behindertengerecht umgebaut und hindernisfrei gemacht. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Lugnezer CVP-Grossrates Marcus Caduff.
Dazu kämen 13 Stationen, welche die Vorgaben nur teilweise erfüllen würden, weil etwa nur eine von zwei Perronkanten den gesetzlichen Anforderungen genüge. Betroffen davon seien, so die Regierung weiter, allerdings «lediglich rund neun Prozent der Fahrgäste». Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt in solchen Fällen vor, dass die Transportunternehmen «eine angemessene Ersatzlösung» anbieten müssen.
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