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Auch die Gemeinde St. Moritz wehrt sich

Der Gemeindevorstand St. Moritz legt Beschwerde gegen die geänderten Statuten der Stiftung Gesundheitszentrum Oberengadin ein.

13.01.18 - 04:30 Uhr
Politik
Das Spital Oberengadin in Samedan sorgt beim Gemeindevorstand St. Moritz für rote Köpfe.
Das Spital Oberengadin in Samedan sorgt beim Gemeindevorstand St. Moritz für rote Köpfe.
ROLF CANAL

Der Kreisrat hat am 14. Dezember 2017 den Plan zur Umwandlung des bisherigen Kreisspitals in die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin genehmigt. Gestützt auf diesen Beschluss konnte die Stiftung kurz vor Auflösung des Kreises Oberengadin Ende 2017 gegründet werden. Gegen die Statuten der Stiftung legt der Gemeindevorstand St. Moritz nun Beschwerde ein. Als Grund schreibt er: «Sie wurden nach den Volksabstimmungen in Punkten geändert, die dem Volkswillen widersprechen.»

Geändert wurden unter anderem die Bestimmungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Stiftungsrates und des Verwaltungsrates. Neu sind die Gemeinden bei der Auswahl ihrer Delegierten nicht mehr frei, sondern müssen ein Mitglied des Gemeindevorstandes in den Stiftungsrat entsenden. Weiter können Personen mit Bezug zum Gesundheitswesen im Kanton Graubünden im Stiftungs- oder Verwaltungsrat nicht Einsitz nehmen.

Bereits die zweite Beschwerde

Laut dem Gemeindevorstand und dem Gemeinderat St. Moritz hat der Kreisrat mit dem Erlass der geänderten Statuten die politischen Rechte der Stimmbevölkerung, den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Gemeindeautonomie verletzt. Der Gemeindevorstand St. Moritz reichte deshalb am vergangenen Dienstag beim Verwaltungsgericht Graubünden Beschwerde ein. Dies ist bereits die zweite Beschwerde, da auch eine Privatperson Rekurs eingelegt hat.

Auf die Frage, warum der Gemeindevorstand St. Moritz nicht bereits vor der Abstimmung des Kreisrats vorsorgliche Massnahmen ergriffen hat und gegen den Eintrag der Stiftung im Handelsregister vorgegangen sei, antwortet Gemeindevizepräsident Michael Pfäffli: «Wir wollten einen nahtlosen Übergang vom Kreisspital zur Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin nicht gefährden.» Die Statuten seien ja erst im Dezember abgeändert worden. Die Stiftung ist nun in Kraft, die Operative des Spitals ist von den juristischen Schritten nicht betroffen und funktioniert normal weiter. «Die Stiftung wird es auch in Zukunft geben. Was zur Diskussion steht, ist, mit welchen Statuten die Stiftung in die Zukunft gehen wird», betont Pfäffli.

Erfolgsaussichten bestehen

Die Vorwürfe an den Kreisrat Oberengadin sind nicht neu. Bereits im Dezember hatten die St. Moritzer Gemeinderatsfraktionen FDP, CVP, SVP und GdU dieselben Vorwürfe wie nun der Gemeindevorstand St. Moritz erhoben. Der Kreisvorstand hatte daraufhin mit einer Stellungnahme reagiert. Darin hiess es unter anderem: «Die Statuten wurden nicht in wesentlichen Punkten substanziell verändert.» Der demokratisch gewählte Volksentscheid sei von der Spitalkommission und durch den Kreisrat «vollumfänglich» eingehalten worden. Die Umwandlung des Spitals in eine Stiftung sei «gemäss Vorgaben des Fusionsgesetzes» vollzogen worden.

Laut Pfäffli hat die Gemeinde St. Moritz die Erfolgsaussichten für eine Beschwerde prüfen lassen. «Diese sind ganz klar gegeben», sagt er. Juristisch wird mit diesem Fall ein neues Feld eröffnet. Es könnte zu einem Präzedenzfall werden.

Fadrina Hofmann ist als Redaktorin für die Region Südbünden verantwortlich. Sie berichtet über alle gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Themen, die in diesem dreisprachigen Gebiet relevant sind. Sie hat Medien- und Kommunikationswissenschaften, Journalismus und Rätoromanisch an der Universität Fribourg studiert und lebt in Scuol im Unterengadin. Mehr Infos

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