«ON haften für Facebook-Kommentare»
Rechtsprofessor Daniel Hürlimann hält den Entscheid des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland im Kesb-Prozess für richtig. Dennoch weist der Fall für ihn auf ein Problem hin, das in der Schweizer Rechtsprechung noch ungelöst ist.

Der 32-jährige Daniel Hürlimann ist Professor für Informationsrecht an der Universität St. Gallen und lehrt und forscht auch über Menschenrechte und Gesundheitsrecht. Er ist über das Urteil des Melser Kreisgerichts im Streit zwischen der Kesb Linth und den «Obersee Nachrichten» (ON) nicht erstaunt. Dennoch sieht er Diskussionsbedarf in der Frage, wie weit Medien für Leserkommentare in sozialen Netzwerken belangt werden können.
mit Daniel Hürlimann sprach Christoph Leiber

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