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«Ich hatte einen Tipp erhalten»

Die «Causa Cavigelli» wäre ohne das Öffentlichkeitsgesetz wohl nie ruchbar worden. Markus Seifert von Radio Südostschweiz hat in Bern das entscheidende Dokument beschafft.

Olivier
Berger
07.12.17 - 06:13 Uhr
Politik
Markus Seifert hat in Bern nachgefragt.
Markus Seifert hat in Bern nachgefragt.
YANIK BUERKLI

Markus Seifert ist Redaktor und Ausbildungsverantwortlicher bei Radio Südostschweiz. Daneben hat er sich in jüngster Vergangenheit zum Fachmann für das Öffentlichkeitsgesetz weitergebildet. Im Fall von Regierungsrat Mario Cavigelli hat sich das ausbezahlt: Seifert gelangte an den Beweis, das Cavigelli der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten hat.

Herr Seifert, ist die «Causa Cavigelli» typisch für die Wirkung des Öffentlichkeitsgesetzes?

MARKUS SEIFERT: Eigentlich schon. Ohne das Gesetz wäre es – zumindest auf offiziellem Weg – nicht möglich gewesen, an die betreffenden Unterlagen zu kommen. Insofern geht es beim Gesetz genau um solche Fälle.

Wie sind Sie überhaupt an das Dokument gelangt?

Ich hatte einen Tipp erhalten, dass ein solches Papier existiert. Ich habe dann beim Bundesamt für Umwelt, dem Bafu, nachgefragt. Dabei habe ich mich auf das Öffentlichkeitsgesetz berufen. Das Bafu hat meine Anfrage abgeklärt und mir das Dokument schliesslich zugestellt. Ich musste nicht einmal ein offizielles Gesuch stellen. Im Gegensatz zu anderen Ämtern und Betrieben wie den SBB oder der Rüstungsfirma Ruag ist das Bafu sehr transparent.

Vom Öffentlichkeitsgesetz ist auch in Graubünden viel die Rede. Worum geht es da eigentlich?

Es geht um einen Paradigmenwechsel. Früher war, was in Regierungen und Amtsstuben passierte, automatisch geheim – wenigstens so lange, bis es die zuständigen Stellen von sich aus öffentlich gemacht haben. Seit 2006 ist auf Bundesebene alles öffentlich, es sei denn, es wird als geheim eingestuft. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Justizdokumenten, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes oder wenn die Sicherheit des Landes durch die Veröffentlichung gefährdet wäre.

Und im vergangenen Jahr hat Graubünden nachgezogen?

Richtig. Andere Kantone wie Bern kennen das Öffentlichkeitsprinzip schon seit 1995. In Graubünden gilt gewissermassen «Öffentlichkeit light» –die Gemeinden sind ja ausgenommen. Allerdings entscheiden sich immer mehr Gemeinden von sich aus für ein eigenes Öffentlichkeitsgesetz. Das ist etwa in Chur, Domat/Ems, Davos und zuletzt in Landquart der Fall.

Manche Gemeinden tun sich aber immer noch schwer mit so viel Öffentlichkeit. Woran liegt das?

Ich kann mir das auch nicht so richtig erklären. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern stehen im Dienste des Bürgers – wir bezahlen sie ja auch über die Steuern. Geheimniskrämerei sollte es deshalb nicht geben. Oft wird argumentiert, zu viele mutwillige Anfragen könnten die Ämter überfordern. Die Praxis zeigt aber, dass solche Anfragen eher selten sind.

Bei Ihnen als Journalist ist der Nutzen klar. Aber was bringt das Gesetz den Bürgern?

Das Öffentlichkeitsgesetz gilt für alle, nicht nur für Journalisten. Das heisst, jedermann kann nach jedem Dokument fragen. Auflagen gibt es dabei keine – man muss also keine direkte Betroffenheit nachweisen. Hilfreich ist sicher ein Tipp – damit man weiss, wonach man suchen muss.

Olivier Berger wuchs in Fribourg, dem Zürcher Oberland und Liechtenstein auf. Seit rund 30 Jahren arbeitet er für die Medien in der Region, aktuell als stellvertretender Chefredaktor Online/Zeitung. Daneben moderiert er mehrmals jährlich die TV-Sendung «Südostschweiz Standpunkte». Mehr Infos

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