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Regierung genehmigt Bürgerrechtsverordnung

Die kantonale Verordnung zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht wird erlassen. Es wird zusammen mit dem an der Landsgemeinde beschlossenen kantonalen Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Südostschweiz
01.12.17 - 16:53 Uhr
Politik
Die Glarner Regierung regelt, wie man Schweizer wird.
Die Glarner Regierung regelt, wie man Schweizer wird.
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Die neue Verordnug umfasse 23 Artikel, schreibt der Regierungsrat in seinem aktuellen Bulletin. Sie konkretisiere die Voraussetzungen für die Einbürgerung von ausländischen Personen und das dazu nötige Verfahren.

Um ein Glarner zu werden, muss die einzubürgernde Person mit den hiesigen Lebensgewohnheiten vertraut und in der Gesellschaft eingegliedert sein. Das ist man laut der Regierung unter anderem, wenn man den entsprechenden Vorbereitungskurs und ein persönliches Gespräch mit der Einbürgerungsbehörde der Wohngemeinde absolviert hat. Dazu kommen die Vorgaben, dass man erst eingebürgert werden kann, wenn man schon eine bestimmte Zeit in der Schweiz und in der gleichen Gemeinde wohnt.

Zur Integration gehört auch, über genügend Sprachkenntnisse zu verfügen. Das Sprech- und Hörverständnis müsse dabei Niveau B1 erreichen, im Schreiben wird ein Niveau A2 gefordert. In der neuen Verordnung würden zudem weitere Anforderungen wie das Beachten der Rechtsordnung oder wirtschaftliche Selbständigkeit konkretisiert. Auch wird ausformuliert, wie gut sich die Einbürgerungswilligen mit Verfahren und Gebühren in Land, Kanton und Gemeinde auskennen müssen.

In der Verordnung werden aber noch mehr Punkte behandelt, wie es im Bulletin weiter heisst. Zum Beispiel wie Schweizer Bürger auch zu Glarner Bürgern werden können, wie eine Wiedereinbürgerung funktioniert, was es bei Ehrenbürgern des Kantons Glarus zu beachten gilt und wie der Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts durch behördlichen Beschluss geregelt wird.

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