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Ständerat pocht auf zusätzliche Unterstützung für Wasserkraft

National- und Ständerat streiten nach wie vor darüber, ob und wie die Wasserkraft zusätzlich unterstützt werden soll. Der Ständerat hält an einer Klausel im Stromnetzgesetz fest. Zahlen sollen die Haushalte.

Agentur
sda
30.11.17 - 09:37 Uhr
Politik
Der Ständerat beharrt auf zusätzliche Unterstützung für die Wasserkraft. Die Stromunternehmen sollen Preisvorteile nicht in jedem Fall an die Haushalte weitergeben müssen. (Symbolbild)
Der Ständerat beharrt auf zusätzliche Unterstützung für die Wasserkraft. Die Stromunternehmen sollen Preisvorteile nicht in jedem Fall an die Haushalte weitergeben müssen. (Symbolbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Mit dem Gesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze will der Bundesrat die Leitungen für die Energiewende fit machen. Unter anderem sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Im Zentrum der Debatten steht jedoch ein Thema, das damit nichts zu tun hat: Massnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft.

Der Ständerat hatte dazu eine Klausel eingebaut. Er wollte Stromunternehmen wieder erlauben, die Kosten der teuren Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten, also den Haushalten und KMU.

Von günstig zugekauftem Strom würden damit nur die Grosskunden profitieren. Das Bundesgericht hatte diese Praxis gestoppt und die Stromversorger zur sogenannten Durchschnittspreismethode verpflichtet. Der Nationalrat lehnte die Ständerats-Klausel ab. Er zog eine andere Lösung in Betracht, verwarf diese aber am Ende.

Ständerat «hereingefallen»

Auch Energieministerin Doris Leuthard hält nichts von den Plänen des Ständerates. Einige Elektrizitätswerke hätten das Gesetz nicht eingehalten und müssten nach dem Bundesgerichtsurteil zwischen 30 und 50 Millionen Franken zurückerstatten. Nun möchten sie das Gesetz ändern, und zwar mit Rückwirkung. Darauf sei der Ständerat hereingefallen, sagte sie im Nationalrat.

Der Ständerat mit seinen zahlreichen Branchenvertretern pocht aber auf eine Regelung. Eine Abstimmung war am Donnerstag nicht nötig: Eine linke Minderheit wollte beantragen, die Regelung zu streichen, zog den Antrag aber zurück. Roberto Zanetti (SP/SO) begründete das damit, dass die Kommission einen Schritt in Richtung Nationalrat gemacht habe.

Neue Formulierung

Demnach sollen die Stromunternehmen grundsätzlich verpflichtet sein, Preisvorteile anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben. Die Durchschnittspreismethode soll also gelten, aber mit Ausnahmen: Die Unternehmen sollen Preisvorteile nicht an die festen Endverbraucher weitergeben müssen, wenn sie diese mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern.

Das Recht, auf die Durchschnittspreismethode zu verzichten, soll für Strom aus eigenen oder verbundenen Kraftwerken im Inland gelten, die keine Unterstützung erhalten. Ferner soll die Rückwirkung auf fünf Jahre begrenzt werden. Gegner monieren, die Haushalte müssten damit höhere Preise bezahlen. Zudem könne so das Ziel nicht erreicht werden, ausschliesslich die inländische Wasserkraft zu unterstützen.

Nicht liberal und nicht fair

Leuthard kritisierte die Regelung mit deutlichen Worten. «Was Sie hier als Kompromiss verkaufen, ist extrem bürokratisch und auch nicht unbedingt liberal», sagte sie. Mit dieser Regelung würden letztlich die Preisnachteile an die Haushalte weitergegeben, nicht aber die Preisvorteile. Die Vorteile landeten in der Kasse der Netzbetreiber. Das sei diskriminierend und nicht fair, sagte Leuthard.

Die Vorlage geht nun noch einmal an den Nationalrat. Dieser dürfte an seiner Version ohne die Klausel festhalten. Damit muss voraussichtlich die Einigungskonferenz eine Lösung finden. Wegen der Wasserkraft-Klausel könnte die Stromnetz-Vorlage gar abstürzen.

Unterstützung ab 2018

Unterstützung für die Wasserkraft hatte das Parlament bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen. Bestehende Grosswasserkraftwerke können ab nächstem Jahr Unterstützung beantragen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen.

Vorgesehen ist eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert wird. Jährlich dürften maximal 120 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Eine vor kurzem veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundes hat gezeigt, dass es nicht allen Stromunternehmen wirtschaftlich schlecht geht. In Schwierigkeiten stecken nur die grossen Konzerne Alpiq und Axpo.

Weitere Differenz

Auch bei einer anderen Differenz in der Stromnetz-Vorlage hat der Ständerat am Donnerstag an seiner Version festgehalten. Er möchte das Messwesen dem Netzbetrieb zurechnen. Eine Liberalisierung wäre damit vorerst nicht möglich.

Nachgegeben hat der Rat dagegen bei den intelligenten Steuer- und Regelsystemen. Zuvor hatte er den Konsumentinnen und Konsumenten lediglich ein Widerspruchsrecht einräumen wollen. Nun ist er dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt: Netzbetreiber dürfen die Systeme nur mit aktiver Zustimmung der Konsumenten installieren.

Leuthard wies darauf hin, dass die Räte die Frage eigentlich schon geregelt haben, und zwar im Energiegesetz, welches das Stimmvolk dieses Jahr gutgeheissen hat. Im Gesetz, das nächstes Jahr in Kraft tritt, ist die Zustimmungslösung verankert.

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