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Das Kantonsspital Glarus will weiter komplex operieren

Wieder trifft es das Kantonsspital Glarus: Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektionen will dem Spital komplexe Enddarm-Operationen entziehen. Nun stellt sich die Frage, was als «komplex» anzusehen ist.

Südostschweiz
29.11.17 - 04:30 Uhr
Politik
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektionen will dem Spital komplexe Enddarm-Operationen entziehen.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektionen will dem Spital komplexe Enddarm-Operationen entziehen.
SYMBOLBILD PIXABAY

Von Olga Shostak

Es ist gut möglich, dass sich künftig noch mehr Glarnerinnen und Glarner ausserhalb des Kantons operieren lassen müssen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren veröffentlichte am Montag eine Liste mit den Spitälern, die hochspezialisierte Operationen an Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre, Leber und Enddarm durchführen dürfen. Das Kantonsspital Glarus zählt nicht dazu, berichtet das «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF.

Ein Spital muss neu mindestens zwölf Hochrisiko-Eingriffe pro Jahr tätigen, um auch künftig besagte Operationen durchführen zu dürfen. Dass das Kantonsspital Glarus nicht auf der Liste ist, akzeptiert der Spitaldirektor Markus Hauser nur zum Teil. Mit den Operationen der Speiseröhre sei er einverstanden. «Wir wollen gar nicht auf der Liste sein», erklärt er. Anders sieht es jedoch bei der Enddarm-Operation aus. Sie gehöre nicht zur hochspezialisierten Medizin.

«Die Bevölkerung müsste für einen Eingriff, den wir in guter Qualität am Kantonsspital erbringen können, in ein ausserkantonales, wohnortfernes Spital gehen», sagt Hauser. «Zudem würden wir medizinische Kompetenz verlieren, auf die wir in Notfallsituationen zugreifen können müssen.»

Nicht komplex genug

Das Kantonsspital kann in einer Vernehmlassung zum Entscheid der Gesundheitsdirektorenkonferenz Stellung nehmen. Bei einem endgültigen Ausschluss werde es aber wie schon 2013 eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen, sagt Hauser.

Damals ging es um hochspezialisierte bauchchirurgische Eingriffe. Weil das Spital vom Zuordnungsentscheid nicht direkt betroffen gewesen sei, wurde sie abgewiesen. «Vom Zuteilungsentscheid, in dem die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt werden, sind wir jedoch sehr wohl betroffen», sagt Hauser. Die rechtliche Ausgangslage sei nicht vergleichbar.

Hauser findet die Konzentration der hochspezialisierten Medizin sinnvoll. Doch: «Wenn Operationen, die häufig durchgeführt werden und wenig komplex sind, zur hochspezialisierten Medizin gezählt werden, dann wehren wir uns.» Das sei ein Eingriff in die Grundversorgung, so Hauser.

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