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Bündner Verwaltungsgericht: Im Zweifel für die Behörden

Die Sonderjagdinitiative wurde mit dem Segen des Verwaltungsgerichts für ungültig erklärt. Doch das Bundesgericht korrigierte die Bündner Richter – wie so oft.

14.11.17 - 09:29 Uhr
Politik

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Dieses von Anwälten gerne zitierte Sprichwort soll andeuten, dass die Gerechtigkeit – ähnlich dem willkürlichen Zusammenspiel von Wind und Wellen – oft nur ein Zufallsprodukt sei. Die Bündner Richter haben in rechtlichen Belangen allerdings keine Allmacht. Denn Urteile, die in Graubünden gefällt werden, können in letzter Instanz ans Bundesgericht weitergezogen werden, vermeintlich «zufällige» Urteile können so noch korrigiert werden.

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