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Nationalratskommission für Frauenquote in grossen Unternehmen

Die Rechtskommission des Nationalrates befürwortet eine Frauenquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser Unternehmen. Anders als der Bundesrat möchte sie die Regelung aber auf zehn Jahre befristen.

Agentur
sda
06.11.17 - 11:50 Uhr
Politik
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat die Rechtskommission des Nationalrates überzeugen können: Die Kommission befürwortet eine Frauenquote für grosse Unternehmen. (Archivbild)
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat die Rechtskommission des Nationalrates überzeugen können: Die Kommission befürwortet eine Frauenquote für grosse Unternehmen. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Die Kommission hat sich mit 14 zu 11 Stimmen für die Quote ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Im Verwaltungsrat börsenkotierter Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollen mindestens 30 Prozent Frauen sitzen, in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent.

Der Bundesrat spricht nicht von Quoten, sondern von Richtwerten. Tatsächlich sind keine Sanktionen vorgesehen: Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erklären. Es soll im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen, nach dem sogenannten Comply-or-explain-Ansatz.

Umstrittene Fristen

Nach der Vernehmlassung hatte der Bundesrat beschlossen, die Anpassungsfristen zu verlängern - auf fünf Jahre für den Verwaltungsrat und zehn Jahre für die Geschäftsleitung. Diese Fristen ermögliche die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, argumentierte er.

Die Kommission möchte die Übergangsfristen nun wieder verkürzen: Die Regeln sollen für den Verwaltungsrat drei Jahre und für die Geschäftsleitung fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts gelten. Gleichzeitig schlägt die Kommission aber vor, sie zeitlich zu beschränken: Nach zehn Jahren soll die Regelung ersatzlos aufgehoben werden.

Rückweisung abgelehnt

Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Rat höhere Richtwerte, eine weitere Minderheit möchte ganz auf Geschlechterrichtwerte verzichten. An ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission es mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen.

Heute sind in den hundert grössten Schweizer Unternehmen nur 16 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder Frauen. In den Geschäftsleitungen liegt der Frauenanteil gar bei lediglich 6 Prozent. Für den Bundesrat sei klar, dass es verbindliche Vorgaben brauche, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga, als der Bundesrat vor rund einem Jahr die Gesetzesänderungen verabschiedete. Bei der Gleichstellung handle es sich um einen Verfassungsauftrag.

Abzocker-Initiative umsetzen

Mit der Revision des Aktienrechts will der Bundesrat auch die Abzockerinitiative auf Gesetzesstufe umsetzen. Bisher sind die Regeln nur in einer Verordnung festgelegt. In einigen Punkten gehen die Gesetzesbestimmungen über die Verordnung hinaus, etwa bei den Antrittsprämien.

Gemäss dem Text der Abzockerinitiative sind solche Prämien verboten. Gemäss der Verordnung sind sie erlaubt, müssen aber offengelegt und von den Aktionären genehmigt werden. Im Gesetz soll nun verankert werden, dass Antrittsprämien unzulässig sind, wenn sie keinen nachweisbaren finanziellen Nachteil kompensieren. Dazu hält die Nationalratskommission fest, sie strebe eine Lösung nahe am geltenden Recht und am Text der Verordnung an.

Transparenz im Rohstoffsektor

Zu den weiteren Elementen der Gesetzesrevision gehören Regeln für den Rohstoffsektor, mit welchen der Bundesrat mehr Transparenz schaffen und Reputationsrisiken vorbeugen möchte.

Wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen Zahlungen ab 100'000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen in einem Bericht offenlegen müssen. Mit diesen Bestimmung und weiteren Änderungen des Aktienrechts wird sich die Kommission erst im Frühjahr 2018 befassen.

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