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Im Zweifel für die Angeklagten

Das Regionalgericht Plessur hat die zwei abgewiesenen Asylbewerber freigesprochen, welche wegen Schändung und mehrfacher Vergewaltigung angeklagt waren. Die Beweislage reichte dem Gericht für Schuldsprüche nicht aus.

02.11.17 - 16:42 Uhr
Politik
Am Ende kam es zum Freispruch.
Am Ende kam es zum Freispruch.
PIXABAY

Hauptsächlich auf die Aussagen der Klägerin gestützt, hat die Staatsanwaltschaft Graubünden die beiden abgewiesenen Asylbewerber angeklagt. Die Asylantin hatte ausgesagt, sie sei von zwei Landsleuten völlig betrunken gemacht und danach geschändet worden. Die beiden Männer hätten ihr gesagt, sie hätten den Geschlechtsverkehr gefilmt und ihr gedroht den Film Landsleuten zu zeigen oder zu veröffentlichen, wenn sie nicht bereit sei, weiterhin den Beischlaf zu dulden. Während fast drei Monaten sei sie dann von den Beiden abwechslungsweise vergewaltigt worden. Beide Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe, der 29-Jährige gab an, nie mit ihr Sex gehabt zu haben, der 27-Jährige sagte aus, dass der Geschlechtsverkehr immer in gegenseitigem Einverständnis erfolgt sei.

Der Staatsanwalt forderte für den 29-jährigen eine Freiheitsstrafe von 50 Monaten und für den 27-Jährigen eine solche von 41 Monaten. Die Anwälte der Angeklagten plädierten auf Freispruch.

Das Gericht sprach beide Angeklagten vom Vorwurf der Schändung und der mehrfachen Vergewaltigung frei. Das Verfahren in den übrigen Anklagepunkten wurde eingestellt. Die Zivilklagen wurden auf den Zivilweg verwiesen. Wie der Gerichtsvorsitzende erklärte, sind die Aussagen der Klägerin teils widersprüchlich und teils schwer nachvollziehbar. Das Gericht entschied sich im Zweifel zugunsten der Angeklagten. Beide werden mit je 3250 Franken für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt. Die Kosten der Untersuchung und des Verfahrens sowie der Verteidiger gehen zu Lasten des Kantons Graubünden, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft.

Zum ausführlichen Bericht gehts hier:

Den Bericht zum ersten Verhandlungstag findet Ihr hier:

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