Gemeindeversammlungen werden öffentlich, Bodenerlöskonti bleiben
Die Debatte über die Totalrevision des Gemeindegesetzes ist nach eineinhalb Tagen zu Ende. Letztlich wurde der Revision deutlich zugestimmt. Werden Gemeindeversammlungen neu öffentlich zugänglich, bleibt das Bodenerlöskonto entgegen dem Willen der Regierung bestehen.
Die Debatte über die Totalrevision des Gemeindegesetzes ist nach eineinhalb Tagen zu Ende. Letztlich wurde der Revision deutlich zugestimmt. Werden Gemeindeversammlungen neu öffentlich zugänglich, bleibt das Bodenerlöskonto entgegen dem Willen der Regierung bestehen.
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am zweiten Tag der Oktobersession
- Der Totalrevision des Gemeindegesetzes nach einer langen Debatte zugestimmt.
Drei Hauptpunkte sind die Neuerung, dass Gemeindeversammlungen öffentlich zugänglich werden, dass jede Gemeinde ein sogenanntes Bodenerlöskonti führen muss, und dass Gemeindevorstände neu nur noch aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen. - Den Zusammenschluss der Gemeinden Bergün/Bravuogn und Filisur zur neuen Gemeinde Bergün Filisur beschlossen.
Weiter geht die Session am Mittwoch ab 8.15 Uhr
17.48 Uhr
Der Bündner Grosse Rat stimmt der Totalrevision des Gemeindegesetzes mit 106:0 Stimmen bei fünf Enthaltungen zu. Das neue Gemeindegesetz tritt voraussichtlich auf 1. Juli 2018 in Kraft. Gemeinden, welche ihre Organisation anpassen müssen, haben Zeit bis Ende 2019 beziehungsweise 2022.
17.35 Uhr
Nach zahlreichen längeren Diskussionen hat das Parlament 114 Artikel und damit die Totalrevision des Gemeindegesetzes beraten, wobei zwei Artikel gestrichen wurden.
17.34 Uhr
Artikel 89 und 90 werden gestrichen, weil das Bodenerlöskonto nicht aufgehoben wurde.
17.24 Uhr
Nach einer erneut langen Diskussion stimmt das Parlament Artikel 68 schliesslich mit 67:42 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.
17.00 Uhr
Inzwischen ist das Parlament bei Artikel 68 angekommen. Hier gibt es wieder mehrere Votanten - und um die Dauer. Die Anpassung von Bestimmungen des Zusammenschlussvertrages ist ohne anderslautende Regelung grundsätzlich frühestens 15 Jahre nach Inkrafttreten des Zusammenschlusses über das ordentliche kommunale Rechtsetzungsverfahren möglich, soll es im neuen Gemeindegesetz heissen. Die Vorberatende Kommission möchte hier die Dauer auf zehn Jahre reduzieren. Und zwar mit einem qualifizierten Mehr von zwei Dritteln über das ordentliche kommunale Rechtsetzungsverfahren. Und nach 20 Jahren mit einfachem Mehr.
16.35 Uhr
Nach der Nachmittagspause geht die Debatte um die Totalrevision des Gemeindegesetzes bei Artikel 47 weiter. Dabei dürften die meisten der noch zu behandelnden Artikel zu keinen grösseren Diskussionen mehr Anlass geben.
16.05 Uhr
Nun kommt es zum Entscheid über Artikel 46: Hier obsiegt die Kommissionsmehrheit mit 61:48 Stimmen bei acht Enthaltungen gegenüber der Regierung und Kommissionsminderheit. Damit wird jede Gemeinde verpflichtet, ein Bodenerlöskonto zu weiter- respektive einzuführen.
Und wenn wir schon bei den guten Meldungen sind, #lasttweet: https://t.co/EuZ3mVFVao
— Thomas Kollegger (@thomaskollegger) 17. Oktober 2017


15.45 Uhr
«Wir sprechen nicht über den Nabel der Welt, wir sprechen über das Bodenerlöskonto», so Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner (BDP, Chur) zu Beginn ihres Abschlussvotums. Theoretisch müssten nach heutigem Gesetz alle Gemeinden ein Bodenerlöskonto führen. Janom Steiner bringt Beispiele aus Bündner Gemeinden, die kein solches Konto führen, die zwar ein Konto führen, auf dem es aber seit langer Zeit keine Bewegungen mehr gegeben hat, oder die es in der Bilanz der politischen Gemeinde buchhalterisch auf der einen Seite und in der Bilanz der Bürgergemeinde auf der andern Seite ausweisen.
Und auch die Verwendung der Gelder eines Bodenerlöskontos ist entgegen der Vorschrift sehr weitläufig gehandhabt, so Janom Steiner weiter. In St. Peter beispielsweise zum Bau einer Mehrzweckhalle oder in Rhäzüns zur Sanierung des Finanzhaushaltes.
Hier würden Bestimmung und Praxis arg auseinanderdriften. «Das ist Wildwuchs. Und um diesen Wildwuchs weiterzuführen braucht es kein Bodenerlöskonto», so die Regierungspräsidentin.
Begriffserklärung Bodenerlöskonto
Der Erlös aus der Veräusserung von Nutzungsvermögen fällt in ein Bodenerlöskonto, das in der Regel für die Beschaffung von Realersatz und für die Verbesserung von Alpen, Weiden und Heimbetrieben bestimmt ist.
Dem Bodenerlöskonto dürfen Mittel, die aus Veräusserungen von Nutzungsvermögen der Bürgergemeinde stammen oder für welche die Zustimmung der Bürgergemeinde erforderlich ist, nur auf Grund eines übereinstimmenden Beschlusses der zuständigen Organe der politischen und der Bürgergemeinde entnommen werden.
Das Bodenerlöskonto wird von der politischen Gemeinde verwaltet.
Aus dem Gemeindegesetz des Kantons Graubünden.
15.10 Uhr
Zurück zur Detailberatung über die Totalrevision des Gemeindegesetzes. Hier stehen wir bei Artikel 46 (von 114) und beim Thema Bodenerlöskonto.
15.04 Uhr
Mit 100:0 Stimmen bei 15 Enthaltungen stimmt der Grosse Rat der Fusion von Bergün/Bravuogn und Filisur zur Gemeinde Bergün Filisur auf 2018 zu.
14.43 Uhr
Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner (BDP, Chur) begrüsst im Abschlussvotum die anwesenden Gemeindevertreter aus Bergün und Filisur. Sie bedauert noch einmal, dass eine Grossfusion von elf Gemeinden im Albulatal scheiterte. 2014 fusionierten Alvaneu, Alvaschein, Brienz/Brinzauls, Mon, Stierva, Surava und Tiefencastel zur Gemeinde Albula/Alvra. Nun aber liegt die Fusion der damals nicht erwünschten Bergün/Bravuogn und Filisur zur Gemeinde Bergün Filisur auf dem Tisch.
«Weder Kurration noch Zwangsfusion erschien dem Amt für Gemeinden und der Regierung aufgrund der desolaten Finanzlage als angemessen.» Und so habe sich die Regierung für einen einmalig hohen Finanzbeitrag ausgesprochen, der der neuen Gemeinde einen einigermassen guten Start ermöglichen soll. «Wir sind uns bewusst, dass wir uns kritischen Fragen stellen mussten und noch stellen müssen», so Janom Steiner. Aber die Regierung habe die Sachlage genau unter die Lupe genommen und in diesem Wissen so entschieden und den ausserordentlich hohen Förderbeitrag gesprochen.
«Es gibt aber keine Gemeinde, die wir auf dem Radar haben, die einen ähnlich hohen Beitrag benötigen würde», so Janom Steiner. Der Beitrag muss zum Schuldenabbau verwendet werden und die Gemeinde wird laut der Regierungspräsidentin in diesem Prozess sehr eng begleitet. «Das kantonale Hochzeitsgeschenk ist nicht dazu da, gleich zu haushalten, wie bisher», so Janom Steiner abschliessend.

14.40 Uhr
Grossrat Daniel Albertin (CVP, Mon) spricht sich als Gemeindepräsident der Nachbarsgemeinde Albula/Alvra für die Fusion aus.
Keine Zustimmung wird der Gemeindezusammenschluss von Bergün/Bravuogn und Filisur zur Gemeinde Bergün Filisur von Grossrat Romano Paterlini (CVP, Lenzerheide) erhalten. Er will im Namen aller Steuerzahler im Kanton diese Finanzspritze nicht unterstützen wie er sagte.
14.14 Uhr
Auch Grossrat Andy Kollegger (BDP, Chur) spricht sich für Eintreten und Zustimmung zu dieser Hochzeit durch den Grossen Rat aus. Aber auch er lässt nicht unerwähnt, dass die Finanzlage beider Gemeinden arg in Schieflage geraten sei. Kollegger spricht aber auch über das Potenzial der neuen Gemeinde und den rigiden Kurs des Kantons, der diesen Zusammenschluss nicht nur begleiten, sondern auch überwachen wird. «Schliesslich kommt die Fusion von Innen, das heisst, die Stimmberechtigten haben ihr mit durchschnittlich 70 Prozent zugestimmt.»
14.10 Uhr
Grossrat Ernst Casty (BDP, Chur) spricht von einer Sanierungsvorlage, um die neue Gemeinde allenfalls für einen weiteren Zusammenschluss fit zu machen. Bergün habe zuletzt ertragswirksame Projekte verhindert (Nichtrealisierung von Wasserkraftwerken) und die Gemeindefinanzen würden nun mit dieser Fusion durch den Kanton saniert. Casty spricht sich zwar für Eintreten aus, möchte aber keine falschen Signale aussenden und Gemeinden, die wirtschaftlich arbeiten, nicht bestrafen.
14.05 Uhr
Kommissionspräsident Roland Kunfermann (CVP, Thusis) erläutert, wie es zur Fusion der deutsch-romanischsprachigen Gemeinde Bergün/Bravuogn und der deutschsprachigen Gemeinde Filisur zur Gemeinde Bergün Filisur gekommen ist. Die Gemeindeversammlungen von Bergün/Bravuogn (131:17) und Filisur (111:55) stimmten dem Zusammenschluss im Frühjahr 2017 zu. Der Kanton Graubünden unterstützt die Fusion der neuen Gemeinde auf 2018 mit neun Millionen Franken. Der Kanton Graubünden unterstützt den Zusammenschluss der neuen Gemeinde in der Region Albula mit 8,6 Millionen Franken. Mit diesem Zusammenschluss reduziert sich die Anzahl Gemeinden in Graubünden auf 110. Interessant: Im Jahr 1912 fusionierte Latsch zur Gemeinde Bergün/Bravuogn. Damals gab es in Graubünden noch 223 Gemeinden.
14.00 Uhr
Die Session geht pünktlich weiter. Bevor die Detailberatung über die Totalrevision des Gemeindegesetzes ab Artikel 46 (von 114) weitergeführt wird, geht es um den Zusammenschluss der Gemeinden Bergün/Bravuogn und Filisur zur Gemeinde Bergün Filisur. Standespräsident Martin Aebli (BDP, Pontresina) setzt dem Parlament das Ziel, die Totalrevision des Gemeindegesetzes bis am Dienstagabend abzuschliessen.
12.00 Uhr
Standespräsident Martin Aebli (BDP, Pontresina) unterbricht die Session und entlässt die Grossrätinnen und Grossräte in die Mittagspause.
11.40 Uhr
«Die Praxis mit dem Bodenerlöskonto ist gefestigt», so Bruno W. Claus (FDP, Chur). «Es wäre eine kalte Enteignung, wenn das Bodenerlöskonto aufgehoben würde.» Kommissionspräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) erläutert als Landammann von Davos, dass in seiner Gemeinde kein Bodenerlöskonto geführt wird. Auch Churwalden, Landquart, Felsberg oder Trimmis würden kein solches Bodenerlöskonto führen, so Caviezel. «Wir tangieren die Interessen der Bürgergemeinden nicht», wenn es keine Bodenerlöskonti mehr gibt, ist Caviezel überzeugt. «Dies weder für die Land- noch für die Forstwirtschaft.» Die Diskussion sei Ausdruck von Misstrauen der politischen Gemeinden. Wir würden das Bodenerlöskonto auf einen neuen, gefestigten Boden. gegen etwas mehr Autonomie der Gemeinden könne man sich beim besten Willen nicht stellen, so Kommissionspräsident Caviezel abschliessend.

2015 gab es in Graubünden 78 Bürgergemeinden und drei Bürgerliche Genossenschaften. Heute zählt der Verband Bündnerischer Bürgergemeinden 63 Bürgergemeinden, sieben Bürgerliche Genossenschaften und den Bürgerverein Chur. Die Hauptaufgaben von Bürgergemeinden betreffen Einbürgerung, die Verwaltung von Land und Vermögen. Die wohl grösste Bürgergemeinde Graubündens, jene von Chur, besitzt 4200 Hektaren Land. Das gesamte Churer Stadtgebiet misst 2800 Hektaren. Bei Gemeindefusionen müssen sich auch die Bürgergemeinden deckungsgleich zusammenschliessen.
11.16 Uhr
Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner (BDP, Chur) ist für die Ablehnung des Antrages von Claudia Troncana-Sauer (FDP, Silvaplana). Sie möchte die Bestimmung in Artikel 43, Absatz 2, «Insbesondere bei Geschäften mit finanziellen Auswirkungen kann der Gemeindevorstand die Geschäftsprüfungskommission beratend beiziehen» ersatzlos streichen. Die Geschäftsprüfungskommission soll dem Gemeindevorstand zur Verfügung stehen, ihn unterstützen, so Janom Steiner. «Es ist aber nicht die Meinung, dass die Geschäftsprüfungskommission den Vorstand beeinflusst, dessen Enscheide unterstützt oder gar mitträgt.» Die Geschäftsprüfungskommission muss denn auch nicht beratend tätig sein. In der Praxis wird man sich aber finden, ist Janom Steiner überzeugt. Nach einer langen Diskussion wird der Streichungsantrag Troncana-Sauer wird mit 81:33 Stimmen abgelehnt.
10.50 Uhr
Der Grosse Rat folgte nicht der Regierung, was die Grösse des Gemeindevorstands angeht. Der neue Artikel 36 sah vor, dass der Gemeindevorstand aus mindestens fünf Mitgliedern besteht. Der Grosse Rat hiess jedoch mit 65:45 Stimmen den Antrag von Grossrat Walter Grass (BDP, Umrein) gut und sprach sich dafür aus, dass der Gemeindevorstand aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
10.15 Uhr
Grossrat Reto Crameri (CVP, Surava) wollte bei Artikel 25 «In den Gemeindevorstand und ins Gemeindeparlament wählbar sind Personen, welche spätestens zum Zeitpunkt der Wahlen ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben» eine Präzisierung für die Geschäftsprüfungskommission. In der Pause beriet sich Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner (BDP, Chur) und schlug Crameri folgende Präzisierung vor: «In Gemeindebehörden mit Entscheidungsfunktionen wählbar sind Personen ...». Dies würde Behörden mit Beratungsfunktion ausschliessen. Beath Nay (SVP, Chur), Bruno W. Claus (FDP, Chur) und Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) möchten bei der Formulierung der Kommission und der Regierung bleiben. Der Antrag Crameri wird schliesslich mit 28:77 Stimmen abgelehnt.
9.40 Uhr
Standespräsident Martin Aebli (BDP, Pontresina) schickt die Grossrätinnen und Grossräte in die Morgenpause.
9.10 Uhr
Weiter geht die Detailberatung der Totalrevision des Gemeindegesetzes. Gut 30 der insgesamt 114 Artikel sind seit gestern Nachmittag bereinigt worden.
8.40 Uhr
Das Parlament hat entschieden: Gemeindeversammlungen in Graubünden werden öffentlich. Der Grosse Rat folgt mit 63:51 Stimmen der Kommissionsminderheit und der Regierung. SP und FDP unterstützten den Artikel grossmehrheitlich. Somit werden Gemeindeversammlungen öffentlich. Das heisst, auch Auswärtige und Nichtstimmberechtigte dürfen neu an Gemeindeversammlungen teilnehmen.
Wobei wer mit Nein stimmte, für die Öffentlichkeit ist 👍😀 https://t.co/3M8EiwMepC
— Peter Peyer (@pptrin) 17. Oktober 2017
Nachzügler Graubünden: Mit 63 zu 51 Stimmen beschließt der Große Rat öffentliche Gemeindeversammlungen. @freiedokumente @investigativ_ch
— Stefanie Hablützel (@habste) 17. Oktober 2017
8.30 Uhr
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner (BDP, Chur) äusserte sich noch einmal für eine Öffnung und verweist ebenfalls auf die Sozialen Medien. «Liebe Gemeindepräsidenten, wie machen Sie das? Nehmen Sie bei einer Nichtöffentlichen Versammlung den Teilnehmern die Natels ab?»
8.15 Uhr
Sollen Gemeindeversammlung in Graubünden öffentlich werden. Das heisst, sollen auch Nichtstimmberechtigte und Auswärtige daran teilnehmen dürfen, oder nicht. Darüber debattiert der Bündner Grosse Rat am zweiten Tag der Oktobersession weiter. Doch das Parlament ist sich in dieser Frage nicht einig, wie ein Beitrag von Radio Südostschweiz zeigt:
Soll die Gemeindeautonomie untergraben werden, wie es Grossrat Emil Müller (BDP, Susch) und Gemeindepräsident von Zernez, sagte? Die langjährige Gemeindepräsidentin von Silvaplana, Claudia Troncana-Sauer (FDP, Silvaplana), ist überzeugt, dass Entscheide und Voten aus einer Gemeindeversammlungen mit den heutigen Möglichkeiten - ob öffentliche oder nicht öffentliche Gemeindeversammlungen - nach Aussen dringen werden. Diesen Entscheid den einzelnen Gemeinden überlassen möchte Ueli Bleiker (BDP, Rothenbrunnen). Wie wollen Sie verhindern, dass mit Facebook oder Twitter Halbwahrheiten nach Aussen gelangen, fragte Troncana-Sauer. Für sie wäre es sinnvoller, wenn interessierte Personen diese Informationen direkt an Gemeindeversammlungen einholen können.
Philipp Wyss ist Wirtschaftsredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Mehr Infos
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