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Neue Gesetze für die Bündner Reformierten

Die Evangelisch-reformierte Landeskirche stellte gestern den Entwurf ihrer neuen Verfassung vor. Die angepassten Spielregeln bringen keinen «Föhnsturm», aber «frischen Wind» in das Regelwerk.

Pierina
Hassler
21.09.17 - 11:03 Uhr
Politik
Frank Schuler, Andreas Thöny und Cornelia Camichel Bromeis (von links) stellen in Chur den Verfassungsentwurf vor.
Frank Schuler, Andreas Thöny und Cornelia Camichel Bromeis (von links) stellen in Chur den Verfassungsentwurf vor.
OLIVIA ITEM

Zehn Jahre wurde daran gearbeitet, jetzt liegt die neue Verfassung der Evangelischreformierten Landeskirche Graubünden auf dem Tisch. Gestern wurde sie in Chur den Medien vorgestellt. Kurz zusammengefasst geht es dabei um mehr regionale Zusammenarbeit, ein breiteres kirchliches Angebot und mehr Mitbestimmung. «Der Verfassungsentwurf ist nicht gerade ein Föhnsturm, aber doch ein frischer Wind», sagte Kirchenrat Frank Schuler. Der Präsident Der Verfassungskommission erklärte, man halte an Bewährtem fest, schaffe aber gleichzeitig Gestaltungsspielraum für Neues.

Immer kritisch hinterfragen

Für Kirchenratspräsident Andreas Thöny ist die Revision der Verfassung nötig. «Die Kantonsverfassung gibt uns das Recht, öffentlich-rechtliche Institution zu sein», so Thöny. Das ehre zwar, verpflichte aber auch. Deshalb müsse die Landeskirche den gesellschaftlichen Begebenheiten und Strömungen gegenüber offen sein, sich aber auch immer wieder kritisch hinterfragen. Die Revision schaffe für Mitglieder, Kirchgemeinden und die Landeskirche einen optimalen Handlungsspielraum. «Das entlastet im Tagesgeschäft, schafft ein gemeinsames Unterwegssein und hilft bei Unstimmigkeiten», erklärte Thöny.

Diskutieren und klären

Zu den wichtigsten Neuerungen gehörteine offenere Regelung der Mitgliedschaft. Bis dato hält die landeskirchliche Verfassung am Grundsatz fest,dass die Kirchgemeinde eine sogenannte Gebietskörperschaft ist. Oder in anderen Worten: Rechte und Pflichten der Mitglieder müssen in der Kirchgemeinde ihres Wohnortes ausgeübt werden. «Neu enthält die Verfassung eine offenere Regelung der Mitgliedschaft und ermöglicht Ausnahmen auf Gesetzesstufe», sagte Kommissionspräsident Schuler. Ob und welche Ausnahmen vorgesehen werden sollten, gebe die Verfassung nicht vor. «Diese Frage wird sicher noch zu diskutieren und zu klären sein.» Zu klären sind auch noch Fragen, etwa wie regelmässige Feriengäste oder Zweitwohnungsbesitzer als Mitglieder in die jeweiligen Kirchgemeinden einbezogen werden können.

«Die Kantonsverfassung gibt uns das Recht, öffentlich-rechtliche Institution zu sein.»
- Andreas Thöny, Kirchenratspräsident

Neu definiert werden auch die Aufgaben der Kirchgemeinden. Sie würden weiterhin Hort des kirchlichen Lebens bleiben, sagte Schuler. «Aber dieses kirchliche Leben wird leider häufig auf Gottesdienste, kirchliche Feiern wie Heirat und Abdankung sowie Religions- und Konfirmandenunterricht reduziert.» Die neue Verfassung bringe zum Ausdruck, dass die Aufgaben der Kirchgemeinden wesentlich breiter und umfassender seien, so Schuler. Er denkt beispielsweise an Jugendarbeit, Seniorennachmittage, Hausbesuche, Flüchtlingsarbeit und Bibelgruppen.
Ergänzend fügte die Dekanin Cornelia Camichel Bromeis an der gestrigen Medienkonferenz hinzu: «Um dieses Leben zu gestalten, werden Kirchenregionen geschaffen, in denen engagierte Mitglieder, die dafür gewählt werden, festlegen, wie dieses kirchliche Leben in ihrer Region aussehen soll.» Sie sehe deshalb ein grosses Potenzial, dass neue Formen von Kirchen- Sein entstehen könnten. «Zum Beispiel, dass die Kirche nicht nur für Flüchtlinge da ist, sondern mit den Flüchtlingen zusammen neue Formen von Feiern entdeckt.» Oder auch, dass zu den Kirchen neue Räume der Stille entstehen würden, die man dort finde, wo Menschen im Alltag anzutreffen seien. «Am Bahnhof, in Einkaufszentren oder Autobahnraststätten», so Camichel Bromeis.


Die Saat ist bereit

Am 8. November wird der Evangelische Grosse Rat, also das Kirchenparlament, über die Vorlage beraten. Kirchenrat Schuler ist überzeugt: «Der Entwurf ist mehrheitsfähig.» Das letzte Wort werden dann die evangelischreformierten Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger voraussichtlich im Juni 2018 haben.

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