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Senioren am Steuer sollen erst ab 75 Jahren zum Arzt

Das Parlament will Autofahrer erst ab 75 Jahren zur regelmässigen medizinischen Kontrolluntersuchung schicken. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat dieser Forderung zugestimmt. Heute liegt die Altersgrenze bei 70 Jahren.

Agentur
sda
13.09.17 - 12:35 Uhr
Politik
Senioren am Steuer sollen in Zukunft erst ab 75 Jahren regelmässig zum medizinischen Check erscheinen müssen. Das hat das Parlament beschlossen. (Symbolbild)
Senioren am Steuer sollen in Zukunft erst ab 75 Jahren regelmässig zum medizinischen Check erscheinen müssen. Das hat das Parlament beschlossen. (Symbolbild)
Keystone/DPA dpa/FELIX KÄSTLE

Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) zurück, die in beiden Räten eine Mehrheit gefunden hatte.

«60 ist die neue 40»

Nun stand die konkrete Revisionsvorlage im Ständerat zur Diskussion, die das Alter für die zweijährliche vertrauensärztliche Untersuchung auf 75 Jahre anheben soll. Der Nationalrat hatte sie bereits in der Sommersession gutgeheissen.

Nach Ansicht der Kommission des Ständerates soll mit der Heraufsetzung der Alterslimite die Eigenverantwortung der älteren Autofahrer gestärkt werden. Seniorinnen und Senioren würden heute gesünder älter und die Unfallrate dieser Altersgruppe sei nicht erhöht.

Damian Müller (FDP/LU) erklärte, die geltende Regelung sei veraltet. Ältere Menschen seien heute vitaler als in früheren Generationen. Nicht umsonst heisse es heute: «60 ist die neue 40.» Werner Hösli (SVP/GL) verwies darauf, dass Autofahrer aller Altersgruppen Unfälle verursachten. In der Konsequenz müssten alle zur Untersuchung antraben.

Dem widersprach Daniel Jositsch (SP/ZH). «Selbstverantwortung bedeutet in diesem Fall, ein höhere Unfallrisiko in Kauf zu nehmen. Das belegen die Zahlen.» Die Untersuchung mit 70 Jahren stelle keine Einschränkung für jene dar, die fahrtauglich seien. Aus dem Verkehr gezogen würden nur fahruntüchtige Menschen.

bfu verlangt wissenschaftliche Studie

In der Vernehmlassung war die Gesetzesvorlage umstritten. Mehrere Kantonen und linke Parteien lehnen die Heraufsetzung des Alters für die erste medizinische Kontrolle ab. Medizinische Instanzen, der TCS sowie bürgerliche Parteien hatten sich dafür ausgesprochen.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) äussert sich nicht für oder gegen die Anhebung des Mindestalters. Sie führe eine wissenschaftliche Studie durch und hätte sich gewünscht, dass das Parlament die Resultate dieser Studie abgewartet hätte, bevor es eine Gesetzesänderung beschliesst. Es gebe Zweifel an der Relevanz von medizinischen Kontrollen, argumentiert die bfu.

Bundesrat pocht auf Eigenverantwortung

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Die Gesundheit der heutigen Seniorinnen und Senioren sei besser als bei Einführung der obligatorischen Untersuchung in den 1970er-Jahren, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard im Ständerat.

Für den Bundesrat steht ebenfalls die Eigenverantwortung im Zentrum: Vergangenes Jahr hätten rund 10'000 Personen den Führerausweis freiwillig abgegeben, sagte Leuthard. Dieser Zahl stünden 1100 Entzüge gegenüber, die verfügt würden.

Der Bundesrat verlangt aber flankierende Massnahmen, wenn das Alter für die medizinischen Kontrollen auf 75 Jahre angehoben werden soll. Er schlägt vor, Fahrerinnen und Fahrer etwa mit 70 Jahren ein Schreiben mit Informationen und Angeboten rund um das Thema Fahreignung zuzustellen.

Die Sensibilisierung soll auch dazu führen, dass die Diskussion in den Familien geführt wird. Zudem sollen Seniorinnen und Senioren ermutigt werden, den Umgang mit neueren Assistenzsystemen zu erlernen. Die Kommission des Ständerates befürwortete ausdrücklich diese flankierenden Massnahmen.

Der Ständerat nahm die Gesetzesänderung mit 34 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.

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