Grünes Licht vom Bundesrat
Der Flugplatz Mollis ist einen Schritt weiter. Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen genehmigt.
Der Flugplatz Mollis ist einen Schritt weiter. Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen genehmigt.
Der Bundesrat hat am Mittwoch das sogenannte SIL-Objektblatt für den Flugplatz Mollis verabschiedet. Damit hat der ehemalige Militärflugplatz jetzt eine gültige zivile raumplanerische Grundlage. Sie ist die Voraussetzung für das weitere Vorgehen im eigentlichen Umnutzungsverfahren. Dieses soll noch in diesem Jahr eröffnet werden, wie der Bund mitteilt. Darin besteht für die Bevölkerung die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.
Das jetzt vom Bundesrat genehmigte Objektblatt definiert unter anderem den Zweck des Flugplatzes, die Rahmenbedingungen zum Betrieb und den Umfang des eigentlichen Flugplatzgeländes. Aus dem erläuternden Bericht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) geht hervor, welche Eingaben zum Objektblatt im öffentlichen Mitwirkungsverfahren gemacht worden sind und wie sie vom Bazl allenfalls übernommen worden sind.
Ein Türchen im Zaun
Neben dem Kanton, den Gemeinden Glarus und Glarus Nord und der Heli-Linth haben die Grünen Glarus Nord und sieben Einzelpersonen Eingaben gemacht. Die Grünen hatten gefordert, dass der Zugang zum Rollweg nicht eingeschränkt wird und argumentiert, die neue Route für den Langsamverkehr im Osten um das Flugplatzgelände herum sei nicht attraktiv. Um Konflikte zwischen Velofahrern oder Fussgängern auf der einen Seite und Flugzeugen auf der anderen zu vermeiden, hatten die Grünen vorgeschlagen, Barrieren zu installieren, die bei Bedarf geschlossen werden können.
Das Bazl bleibt nun dabei, dass der Rollweg aus Sicherheitsgründen im Bereich der Flugplatzgebäude für den Freizeit- und Langsamverkehr grundsätzlich gesperrt wird. Allerdings lässt es das Türchen offen, dies gelte «während der Flugbetriebszeiten» und die konkreten Massnahmen seien im Umnutzungsverfahren noch zu definieren.
Weiter hält das Bazl ausdrücklich fest, dass die Piste nicht auf ihrer ganzen Länge mit einem Zaun umgeben wird. «Abgesperrt werden soll nur das Areal um die bestehenden und geplanten Hochbauten», so das Bazl. Auch in diesem Punkt sind die Details später Sache des Umnutzungsverfahrens.
In einer Eingabe war gefordert worden, die Anzahl der Flugbewegungen auf jährlich 16 000 zu beschränken. Diesem Begehren erteilt das Bazl eine Absage. Massgeblich sei nicht die Anzahl der Flugbewegungen, sondern der tatsächliche Lärmpegel. Der Lärmberechnung seien 18 000 Flugbewegungen zugrunde gelegt worden. Eine Anzahl, die für einen wirtschaftlichen Betrieb des Flugplatzes notwendig sei. Zu den Betriebszeiten und ähnlichen Fragestellungen wird das Betriebsreglement nähere Bestimmungen erhalten. Dieses muss von der Gemeinde abgesegnet werden.
Und schliesslich schreibt das Bazl der Gemeinde und dem Kanton noch ins Stammbuch: «Umfassende Information der Bevölkerung zum Projekt ist aus Sicht des Bundes wichtig.»
Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.