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Serletta bleibt Juristenfutter

Das «Kulm Hotel» und das «Badrutt’s Palace Hotel» haben gegen den Entscheid der Regierung zur Ortsplanung Serletta Süd Beschwerde ans Verwaltungsgericht Graubünden erhoben.

Südostschweiz
06.06.17 - 09:38 Uhr
Politik
Blick auf die Residenz Serletta in St. Moritz.
Blick auf die Residenz Serletta in St. Moritz.
ROLF CANAL

Das geplante Gesundheitshotel wird nach Meinung der beiden grössten Engadiner Arbeitgeber, des «Kulm Hotel» und des «Badrutt’s Palace Hotel», aufgrund der Dimensionierung und Gestaltung des Baus das Ortsbild und die Entwicklung von St. Moritz langfristig negativ beeinflussen. Deshalb machen die Hotels von ihrem Recht auf eine unabhängige gerichtliche Beurteilung Gebrauch.

Aus Sicht der beiden Hotels steht dem Bau der Klinik Gut an sich nichts entgegen; dies wurde bereits im emotional geführten Abstimmungskampf in St. Moritz so vertreten. Auch die Errichtung eines Gesundheitshotels ist im Grundsatz nicht bestritten.

Adrian Urfer, Delegierter des Verwaltungsrats der Klinik Gut, hat den Weiterzug der Beschwerde an das Verwaltungsgericht nicht überrascht. «Für mich ist es eine Verzögerungstaktik», sagte Urfer. «Insbesondere weil die Bevölkerung und die Regierung dem Projekt ja zugestimmt haben.» Urfer geht nicht davon aus, dass das Verwaltungsgericht und später allenfalls auch das Bundesgericht anders entscheiden würden. 

Das «Kulm Hotel» und das «Badrutt’s Palace Hotel» setzen sich jedoch dafür ein, dass das Gesundheitshotel so dimensioniert und gestaltet wird, dass das auf der anderen Seite der Strasse liegende Gebiet Serletta Nord mit Landreserven der beiden Hotels sowie der Gemeinde ebenfalls nachhaltig entwickelt werden kann. Konkret mit den in der Ortsplanung bewilligten Höhen, welche Bauten von knapp 30 Metern ab Strassenniveau ermöglichen, heisst es in einer Mitteilung.

Die Bündner Regierung hat in ihrem Entscheid, mit welchem die Ortsplanungsrevision von St. Moritz genehmigt wurde, diesen für die Entwicklung von St. Moritz als führende Eventdestination an sich elementaren Aspekten nicht gebührend berücksichtigt; deshalb wird eine Beurteilung durch ein unabhängiges Gericht verlangt, heisst es in der Mitteilung weiter.

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