×

Ständeratskommission will Umnutzung von Maiensässen erleichtern

Nicht mehr bewirtschaftete Maiensässe, Ställe und andere ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude sollen einfacher in Wohnungen umgebaut werden dürfen. Das hat die Raumplanungskommission des Ständerats beschlossen.

Agentur
sda
17.05.17 - 10:39 Uhr
Politik
Ein Maiensäss oberhalb von Pläviggin bei Saas.
Ein Maiensäss oberhalb von Pläviggin bei Saas.
Marco Hartmann / MARCO HARTMANN

Hintergrund sind Standesinitiativen der Kantone Graubünden und Wallis. Diese verlangen, dass nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Bauten ausserhalb der Bauzone massvoll zu Wohnungen umgenutzt werden dürfen.

Die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK) anerkennt, dass es sich bei erhaltenswerten Ställen oder Scheunen um wertvolles Kulturgut handelt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Dieses drohe ohne konkrete Massnahmen zu verschwinden. Die Standesinitiativen gehen der Kommission aber zu weit. Ihrer Meinung nach ist es nicht angemessen, mehrere hunderttausend solcher Bauten umzunutzen.

Die UREK hat die Standesinitiativen daher einstimmig abgelehnt. Mit 8 zu 5 Stimmen beschloss sie aber eine Kommissionsmotion mit der Forderung, das Anliegen in die laufende Revision des Raumplanungsgesetzes aufzunehmen. Dabei will sie sicherstellen, dass es nicht zu intensiveren oder störenden Nutzungen kommt.

Über die kantonalen Richtpläne, die vom Bund genehmigt werden müssen, will die Kommission eine gewisse Einheitlichkeit herstellen. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits im Tessin, wo «Rustici» in bestimmten Schutzzonen zu Wohnraum umgenutzt werden dürfen.

Allerdings kritisieren die beiden Kantone gerade die einheitlichen bundesrechtlichen Regelungen. Nichtbauland habe in den ländlich geprägten Kantonen eine ganz andere Bedeutung als in städtisch geprägten Kantonen, argumentieren sie.

Eine weitere Standesinitiative zum Thema Raumplanungsrecht hat die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen abgelehnt. Der Kanton St. Gallen verlangt, dass Kantone den Gemeinden die Bewilligung von unbedeutenden Bauten ausserhalb der Bauzone überlassen können. Damit sollen die Verfahren für Unterstände, gedeckte Holzlager oder Änderungen an Bienenhäusern vereinfacht werden. Die Standesinitiativen und die Motion gehen nun an den Ständerat.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Sie schreiben: "
"Allerdings kritisieren die beiden Kantone gerade die einheitlichen bundesrechtlichen Regelungen. Nichtbauland habe in den ländlich geprägten Kantonen eine ganz andere Bedeutung als in städtisch geprägten Kantonen, argumentieren sie."
Warum? Weil die Raumplanung noch nicht genug mehr als gelöchert ist wie ein Schweizer Käse? Weil es in "ländlichen Gebieten" noch etwas mehr davon gibt zum Konterkarieren? Ich finde: Nein, die letzten Oasen, die nicht Lärm/Abgase produzieren, sind erst recht zu schützen wenn der Tourismus nicht endgültig darniedergehen soll - denn ist der zunehmende elende Einheitsbrei beim Wohnen, der die Kunden zumal angesichts abzockender Preise daheimbleiben lässt: Wenn das Tourismus-Angebot schlecht ist, ist das Daheimbleiben nicht schlechter und darüberhinaus ohne Mehrkosten.

Mehr zu Politik MEHR