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Bündner Patienten gehen fremd

Ausserkantonal beanspruchte Gesundheitsleistungen belasten Graubünden. Die Bündner Regierung nimmt Spitäler, Ärzte und Patienten in die Pflicht.

08.05.17 - 15:31 Uhr
Politik
Etwa jeder dritte Patient, der Leistungen ausserhalb Graubündens beanspruche, tut dies ohne ärztliche Anweisung.
Etwa jeder dritte Patient, der Leistungen ausserhalb Graubündens beanspruche, tut dies ohne ärztliche Anweisung.
OLIVIA ITEM

Die Kantonsregierung hat sich gestern zu einer parlamentarischen Anfrage von Grossrat Philipp Gunzinger (FDP, Suot Tasna) über die steigenden Spitalkosten für ausserkantonal behandelte Patienten geäussert. Wie sie in ihrer Antwort schreibt, steigen die Beiträge stetig. Knapp 36 Millionen Franken hat der Kanton im vergangenen Jahr für jene 3603 Patienten bezahlt, die sich in anderen Kantonen stationär behandeln liessen.

Dies entspricht knapp 350 Patienten mehr und höheren Kosten von 6,25 Millionen Franken gegenüber dem Vergleichsjahr 2012, wie die Regierung schreibt. 2012 wurde die neue Schweizer Spitalfinanzierung eingeführt. Laut der Regierung entsprechen die höheren Kosten gegenüber dem Jahr 2012 einer Zunahme von über 21 Prozent. Die Patientenanzahl sei in der gleichen Periode um elf Prozent angestiegen, so die Kantonsregierung.

Massnahmen getroffen, aber …

Der Kanton und die Spitäler hätten seither einiges unternommen, heisst es in der Antwort der Regierung weiter. So sei in Fläsch mit der Klinik Gut und mit dem Neubau des Spitals in Schiers für mehr Kapazitäten gesorgt worden. Ausserdem habe der Kanton beispielsweise komplementärmedizinische Leistungen im Spital Scuol in die Spitalliste aufgenommen. Die Regierung betonte in ihrer Antwort auch, dass Hausärzte mit dem Ziel kontaktiert worden seien, sie dazu zu bewegen, den Patienten innerkantonale Behandlungsangebote bevorzugt zu empfehlen.

… auch Patienten gefordert

In der Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss Gunzingers schätzt die Regierung, dass etwa jeder dritte Patient, der Leistungen ausserhalb Graubündens beanspruche, dies ohne ärztliche Anweisung tue. Zwischen 30 und 40 Prozent der kantonal aufgewendeten Gesamtkosten fielen somit weder medizinisch angeordnet noch notfallbedingt an, so die Regierung.

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