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Verwirrung um Kosten der Kesb-Klage

Die «Obersee Nachrichten» stiften mit einem falschen Zitat Verwirrung zu der Kostenverteilung der Kesb-Klage. Doch auch die Kommunikation der Stadt Rapperswil-Jona sorgt für Fragezeichen.

Südostschweiz
17.03.17 - 10:32 Uhr
Politik
Ein falsches Zitat sorgt für zusätzliche Verwirrung zu den Kosten der Kesb-Klage. Bild Archiv
Ein falsches Zitat sorgt für zusätzliche Verwirrung zu den Kosten der Kesb-Klage. Bild Archiv

Die «Obersee Nachrichten» (ON) sind verwirrt. Laut Stadtrat Roland Manhart müssen die neun Landgemeinden von See-Gaster 73 000 Franken an die Klage von Stadt und Kesb-Chef gegen die ON bezahlen. Die «Südostschweiz», die ebenfalls zu Somedia gehört, habe dagegen geschrieben, dass die Stadt den neun Landgemeinden 147 000 Franken der Klagekosen aufdrücken möchte – so veröffentlichte es die Wochenzeitung.

Die «Südostschweiz» falsch zitiert
Das Problem: Das hat die «Südostschweiz» nie geschrieben. Sie berichtete stattdessen (siehe hier), dass 147 000 Franken in die Rechnung der Kesb Linth geflossen seien, welche auch Rapperswil-Jona mitträgt. Sowie, dass für die Kesb-Klage 2015 und 2016 insgesamt Kosten von 280 000 Franken aufgelaufen seien. Stadtpräsident Martin Stöckling hatte dazu schriftlich erklärt, Rapperswil-Jona zahle die Differenz von 133 000 Franken selber.

Für die Klagekosten, welche die Kesb Linth trägt, gibt es wiederum einen Verteilschlüssel. Dieser liegt bei rund 40 Prozent für die Stadt und rund 60 Prozent für die neun Landgemeinden. Laut Stadtrat Manhart ergibt sich aus diesem Schlüssel die Kostenbeteiligung von 73 000 Franken für die neun Landgemeinden. Er geht dabei von einem Betrag von 123 000 Franken aus, welcher der Kesb-Rechnung belastet worden sei.

Bereits 2015 Kosten verrechnet?
Hier ist die Verwirrung perfekt: Woher kommt die Differenz zu den 147 000 Franken, die Stöckling nannte? Stöckling verweist an Manhart, da er selber beim Kesb-Dossier inzwischen im Ausstand sei. Manhart erklärt, dass er nur die Kosten von 2016 angegeben habe, Stöckling jedoch die Gesamtkosten, inklusive jener von 2015. So ergibt sich eine Differenz von 24 000 Franken. Nach dem Verteilschlüssel sind das nochmals 14 000 Franken für die Landgemeinden. Total also 87 000 Franken oder rund ein Drittel der ganzen Klagekosten von 280 000 Franken. Für die Stadt Rapperswil-Jona verbleiben nach dieser Berechnung Kosten von bisher 193 000 Franken.

Laut Manhart flossen die 24 000 Franken bereits in die Kesb-Rechnung 2015. Er wisse aber nicht, ob die anderen Gemeinden 2015 darüber informiert worden seien. Beteiligte hatten in den ON erklärt, die Stadt habe erst diesen Februar offiziell über die Klagekosten informiert. Markus Schwizer, Präsident Region Zürichsee-Linth, meint sich ebenfalls so zu erinnern. Hatten die Landgemeinden 2015 also schon einen kleinen Teil der Klagekosten bezahlt, ohne es zu wissen?

Schwizer: «Diskussion müssig»
Aus Sicht von Schwizer ist es inzwischen «ein Streit um Kaisers Bart», will heissen müssig, «wer was wann gesagt oder gewusst hat». Rechtlich sei alles einwandfrei, sagt er. Die Stadt Rapperswil-Jona sei als Sitzgemeinde der Kesb Linth für deren personelle und organisatorische Führung verantwortlich. Zum Schutz der Kesb-Mitarbeitenden habe sich der Stadtrat für eine Klage gegen die ON entschlossen. «Damit entstanden gebundene Ausgaben, die nach dem Verteilschlüssel der Verwaltungsvereinbarung der Kesb Linth von den anderen Gemeinden mitgetragen werden.»

Eine Lehre will Schwizer aber aus der Sache ziehen. Da der vormalige Stadtpräsident Erich Zoller an den Sitzungen der Region Zürichsee-Linth laut den Beteiligten jeweils nur mündlich unter Allgemeiner Umfrage über die Klage informierte, gibt es laut Stöckling keine schriftlichen Aktzennotizen. «Wir müssen künftig in der Region genauer protokollieren», meint Schwizer selbstkritisch. (pb)

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