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Der Kanton übernimmt die Sanitätsnotrufzentrale 144

Die Sanitätsnotrufzentrale 144 wird künftig durch den Kanton geführt. Die Regierung hat den Auftrag aber nicht an das Kantonsspital Graubünden vergeben. Und zur Klärung der Fakten dürfte die Geschäftsprüfungskommission eine Untersuchung einleiten.

Südostschweiz
02.06.16 - 15:29 Uhr
Politik

Folgende Gründe haben die Regierung veranlasst, die SNZ 144 künftig durch den Kanton zu führen:

  • Die SNZ 144 ist das zentrale Element der medizinischen Notfallversorgung im Kanton. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz führt auf seiner Liste der kritischen Infrastrukturen der Schweiz die Einsatzzentralen des Rettungswesens auf gleicher Stufe wie diejenigen der Polizei und Feuerwehr auf.
  • Die Sanitätsnotrufzentralen werden in allen anderen Kantonen soweit bekannt durch die öffentliche Hand selber betrieben.
  • Die Betriebssicherheit kann selber gewährleistet werden.
  • Mit einer Vergabe an einen Dritten ist der Kanton von diesem abhängig, wodurch unter Umständen die Betriebssicherheit und die damit zusammenhängende Versorgungssicherheit der Bevölkerung und der Gäste nicht mehr gewährleistet werden können.
  • Die personalrechtliche Situation ist für die Mitarbeitenden der SNZ 144 identisch mit derjenigen der Mitarbeitenden der Einsatzleitstelle der Kantonspolizei.

Laut einer Mitteilung der Bündner Regierung vom Donnerstag entspricht dieser Entscheid der Empfehlung der kantonalen Rettungskommission.

Kantonsspital am günstigsten

Im Dezember 1998 übertrug die Regierung den Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale 144 dem Regionalspital Surselva in Ilanz. Am 1. Juli 1999 nahm die Sanitätsnotrufzentrale 144 in Ilanz ihren Betrieb auf. Die Regierung kündigte den Vertrag nach 16 Jahren auf Ende 2017 und schrieb den Dienstleistungsauftrag für den Betrieb einer Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 im Kanton Graubünden öffentlich aus.

 

Regierungsrat Christian Rathgeb erklärt Radio Südostschweiz den Entscheid.

Offerten eingereicht haben das Kantonsspital Graubünden und das Regionalspital Surselva. Die Offerte des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) erwies sich als wirtschaftlich günstigeres Angebot. Bei einer Drittvergabe des Betriebs der SNZ wäre der Zuschlag folglich dem KSGR zu erteilen gewesen.

Wegen personellen Schwierigkeiten in der SNZ 144 wurden Anfang Mai die interimistische Leitung an das Gesundheitsamt übertragen. Dies weil das Spital nicht in der Lage war, eine betriebseigene Person mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Zudem wurde mit dem Spital Ilanz über eine vorzeitige Aufhebung des laufenden Vertrages zur Führung der SNZ 144 verhandelt. Im Laufe des Jahres 2017 wird die SNZ 144 mit der polizeilichen Einsatzzentrale der Kantonspolizei zusammengeführt.

Ein Fall für die GPK

Der Weggang der SNZ 144 per 1. Januar 2018 oder allenfalls auf einen früheren Zeitpunkt hat keine Auswirkungen auf die rettungsdienstliche Versorgung der Spitalregion Surselva wie auch der anderen Spitalregionen.

Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat aufgrund der in den Medien erhobenen Vorhalte die Geschäftsprüfungskommission eingeladen, die Vorgänge rund um die ergriffenen Notmassnahmen zur Sicherstellung des Betriebs der Sanitätsnotrufzentrale einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. (so)

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