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Sonderjagdinitiative bleibt ungültig: Verwaltungsgericht bestätigt Entscheid

Der Grosse Rat hat die Initiative im letzten Jahr mit grossem Mehr für ungültig erklärt. Das Verwaltungsgericht bestätigt diesen Entscheid und weist damit die dagegen erhobene Beschwerde der Initianten ab.

Südostschweiz
31.03.16 - 15:55 Uhr
Politik

Die Initianten wollten kantonal die Sonderjagd abschaffen und die Jagd auf maximal 25 Tage in den Monaten September und Oktober (Hochjagd) beschränken. Der Grosse Rat erklärte die Initiative mit 79 zu 36 Stimmen am 9. Februar 2015 für ungültig, da er übergeordnetes Recht verletzt sah. Das Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil zu demselben Schluss, wie es in einer Mitteilung schreibt.

Mit dem Verbot einer Bejagung der Wildbestände nach der Hochjagd könnten die im Bundesrecht, sprich im Waldgesetz des Bundes verankerten Ziele der Vermeidung von Wildschäden nicht mehr erreicht werden. Diese Erkenntnis stützt sich unter anderem auf ein wildbiologisches Gutachten, welches von der Regierung nach der Einreichung der Initiative in Auftrag gegeben wurde. Keine Rettung der Initiative möglich Weil die Initianten ihr Begehren in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs vorbrachten, bestand von Beginn weg nur ein geringer Spielraum, allfällige rechtliche Mängel der Initiative durch Auslegung oder Teilungültigerklärung als mildere Massnahme zu beheben.

Das Gericht sah keine Möglichkeit, die Initiative zu retten, ohne dabei das Anliegen der Initianten und auch der Personen, welche die Initiative unterzeichnet haben, stark zu verwässern oder gar in sein Gegenteil zu verkehren. Dieses für die gewählte Initiativform typische Risiko hat sich im vorliegenden Fall zu Ungunsten der Initianten ausgewirkt und schliesslich zur vollständigen Abweisung der Beschwerde geführt. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. (so)


Zeitleiste

  • 7. März 2013: Initiativtext wird im Kantonsamtsblatt veröffentlicht, Sammelphase beginnt
  • 21. August 2013: Initiative wird 10 229 gültigen Unterschriften eingereicht
  • 10. September 2013: Regierung stellt fest, dass Initiative zustande gekommen ist
  • 12. August 2014: Regierung beantragt in der Botschaft an den Grossen Rat, auf die Vorlage einzutreten, die Initiative jedoch aufgrund des Widerspruchs zum Bundesrecht als ungültig zu erklären. Die Regierung stützt sich dabei auf zwei externe Gutachten
  • 18. November 2014: Rechtsanwalt Michael W. Kneller präsentiert der Regierung und dem Grossen Rat ein Gegengutachten und beantragt, die Initiative für gültig zu erklären
  • 9. Februar 2015: Der Grosse Rat berät die Initiative und erklärt sie mit 79:36 Stimmen für ungültig.
  • 19. Februar 2015: Ungültigkeits-Erklärung wird im Amtsblatt publiziert
  • 2. März 2015: Eine Gruppe rund um Mitinitiant und SVP-Grossrat Christian Mathis reicht beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein
  • 28. April 2015: Der Grosse Rat beantragt die Abweisung der Beschwerde.
  • 5. Juni 2015: Die Initianten halten an ihrer Forderung zur Gültigkeitserklärung fest.
  • 31. August 2015: Auch der Grosse Rat bleibt bei seiner Meinung
  • 31. März 2016: Verwaltungsgericht folgt der Argumentation des Grossen Rates. Die Sonderjagdinitiative bleibt somit ungültig

Urteil V 15 1 vom 8. März 2016

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