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Sonderjagd-Ungültigkeit wird ein Fall fürs Bundesgericht

Die Initianten der Sonderjagdinitiative wollen die Ungültigkeit ihres Volksbegehrens vom Bundesgericht revidieren lassen.

Südostschweiz
31.03.16 - 17:26 Uhr
Politik

Innerhalb von wenigen Wochen sammelten Jäger 2013 über 10'000 Unterschriften, um die Jagd im Kanton Graubünden einzugrenzen. Die Volksinitiative kam jedoch nie zur Abstimmung: Der Grosse Rat entschied 2015, dass das Volksbegehren ungültig sei, weil es übergeordnetes Bundesrecht verletze. Am Donnerstag kam für die Initianten ein weiterer Schlag: Das Verwaltungsgericht bestätigte die Haltung des Grossen Rates und wies die Beschwerde ab («Südostschweiz Online» berichtete).

 

Mario Cavigelli im Interview mit TV-Südostschweiz-Reporterin Romina Bortolon

Während der zuständige Regierungsrat Mario Cavigelli sich mit dem Urteil zufrieden zeigt, stösst die Haltung des Verwaltungsgerichts bei den Initianten rund um den SVP-Grossrat Christian Mathis auf Unverständnis. Wie er gegenüber der Radio Südostschweiz telefonisch erklärt, werden die Initianten das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen.

 
Die Sonderjagd wird jeweils nach der Grossjagd im September durchgeführt. Dabei werden auch Muttertiere mit Kälbern erlegt um den Wildbestand einzuschränken.

 

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