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Vorratsdatenspeicherung heftig umstritten

Der Nationalrat will den Strafverfolgungsbehörden für die Überwachung neue Mittel zur Verfügung stellen. Er hat es am Mittwoch abgelehnt, eine Gesetzesrevision an den Bundesrat zurückzuweisen.

Südostschweiz
17.06.15 - 14:43 Uhr
Politik

Mit 128 zu 50 Stimmen bei 7 Enthaltungen sprach sich der Nationalrat gegen die Rückweisung aus. Das Gesetz zurückweisen wollten die Grünen sowie Teile der SVP-Fraktion und der SP-Fraktion.

Mit dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) will der Bundesrat die Möglichkeiten zur Überwachung Verdächtiger der technologischen Entwicklung anpassen.

Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Kriminelle können sich aber mit verschlüsselter Internet-Telefonie einer Überwachung entziehen. Das sei eine Einladung an die Kriminellen, auf diese Kanäle auszuweichen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Skype-Gespräche mithören

Die Gesetzesrevision würde den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, Trojaner in Computer einzuschleusen, um Skype-Gespräche mitzuhören. Neben den Staatstrojanern ist vor allem die Vorratsdatenspeicherung umstritten. Dabei geht es um die Frage, wie lange die Fernmeldeanbieter die Randdaten speichern müssen.

Die Daten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Heute werden die Randdaten sechs Monate lang aufbewahrt, künftig sollen die Strafverfolgungsbehörden auch nach zwölf Monaten noch darauf zugreifen können. Vertreter von Grünen, SP und SVP wollten den Bundesrat mit der Rückweisung beauftragen, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten und den Einsatz von Staatstrojanern stärker einzuschränken.

Schlimmer als zu Fichen-Zeiten

Die Vorratsdatenspeicherung sei ein Unding, sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH). Die Daten aller Bürgerinnen und Bürger würden ohne Anlass gespeichert. Überwacht werde bereits mit der Speicherung, nicht erst mit der Verwendung der Daten. Problematisch seien auch die Staatstrojaner: "Der Staat ist plötzlich auf Ihrem Computer anwesend."

Die Strafverfolgung rechtfertige nicht jeden Eingriff in die Grundrechte, befand auch Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). "Die Dimension der geplanten Datensammlung übersteigt die Fichen-Affäre bei weitem." Lukas Reimann (SVP/SG) stellte fest, es gehe um eine massive Ausweitung der staatlichen Überwachung. "Heute entscheiden wir, ob die Schweiz zu einem Polizei- und Überwachungsstaat verkommt."

Mittelalterliche Methoden für die Ermittler

Die Befürworterinnen und Befürworter räumten ein, es gehe um heikle Fragen im Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und wirksamer Verbrechensbekämpfung. Das Gesetz sehe aber verhältnismässige Massnahmen vor.

Gabi Huber (FDP/UR) stellte fest, das öffentliche Interesse an der Aufklärung schwerer Verbrechen rechtfertige eine Einschränkung der Grundrechte. Es gehe nicht an, dass die Kriminellen die neuen technologischen Möglichkeiten nutzen könnten, während die Strafermittler mittelalterliche Methoden zur Verfügung hätten.

Menschenhändler und Entführer

Als Beispiele für die Notwendigkeit von Überwachungen nannten die Befürworter Drogenhandel, Menschenhandel, Mafia, Pädokriminalität oder Kindesentführung. "Der Staat darf nicht vor der Kriminalität kapitulieren", sagte Bernahrd Guhl (BDP/AG).

Es gehe nicht um präventives Schnüffeln, sondern um schwere Straftaten, betonte Karl Vogler (CVP/OW). Für die Überwachung brauche es eine richterliche Anordnung. "Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Instrumente für eine wirksame Strafverfolgung in die Hand geben."

Inkonsequente Haltung der SVP

Auf der Seite der Linken sprach sich Daniel Jositsch (SP/ZH) für das BÜPF aus. Die ganze Grundrechtsdebatte hätte bei der Beratung des Nachrichtendienstes geführt werden müssen, stellte er fest. Dort gehe es nämlich um die präventive Überwachung, um die Überwachung ohne konkreten Tatverdacht.

Jositsch warf der SVP eine inkonsequente Haltung vor. Man könne aus grundsätzlichen Überlegungen das Nachrichtendienstgesetz und das BÜPF ablehnen oder beidem zustimmen. "Was Sie definitiv nicht machen können: Das Nachrichtendienstgesetz annehmen und das BÜPF ablehnen." Offenbar habe das mit dem zuständigen Bundesrat zu tun. Für das Nachrichtendienstgesetz ist SVP-Bundesrat Ueli Maurer zuständig, für das BÜPF SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga.

Lukas Reimann (SVP/SG) widersprach. Er begründete die Haltung der SVP damit, dass vom BÜPF viel mehr Menschen betroffen seien als vom Nachrichtendienstgesetz. Sommaruga warnte am Ende der Debatte, dass bei einem Nein zum BÜPF die Strafverfolgungsbehörden unter Umständen keine Beweise hätten gegen Terroristen, die der Nachrichtendienst ausfindig gemacht hat.

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