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Kein Ende in Sicht beim «Blauzungen-Impfkrimi»

Die Staatsanwaltschaft Graubünden muss im Fall von Tumasch Planta nochmals über die Bücher.  Damit beginnt die x-te Runde im juristischen Streit des Unterengadiner Bauers gegen Kantonstierarzt Rolf Hanimann.

Südostschweiz
10.09.15 - 21:23 Uhr
Ereignisse

Im Sommer 2009 hat Tumasch Planta, Schafbauer aus Chauenas in Scuol, gegen das Impfobligatorium Blauzungenkrankheit verstossen. Er hat sich geweigert, seine Tiere impfen zu lassen und brachte sie trotz offiziellem Verbot auf eine Alp im Gebiet Motta Naluns. Das war der Beginn dessen, was Planta heute als «Blauzungen-Impfkrimi» bezeichnet. Seine Tiere wurden in einer spektakulären Nachtaktion auf Anordnung von Kantonstierarzt Rolf Hanimann zwangsgeimpft und anschliessend an einen geheimen Ort bei Zuoz zur Quarantäne gebracht. 

Was darauf  folgte, war ein juristisches Hickhack sondergleichen. Planta reichte Strafanzeige gegen Hanimann wegen Amtsmissbrauch, Tierquälerei und Urkundenfälschung ein. Die Staatsanwaltschaft, das Kantonsgericht und schliesslich das Bundesgericht beschäftigten sich mit diesem Fall. Heute, sechs Jahre später, geht das gesamte Prozedere wieder von vorne los. Auf Basis eines Bundesgerichtsentscheids hat das Kantonsgericht Plantas Beschwerde gegen Einstellung des Verfahrens im vergangenen Juni nämlich gutgeheissen und hat sie an die Staatsanwaltschaft Graubünden zur Neubeurteilung zurückgewiesen.

Noch ist kein Urteil gesprochen

Am vergangenen Mittwoch ist die Frist für eine Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsgerichts abgelaufen. «Es handelt sich hierbei um eine Verfahrensfrage, die wir nicht beim Bundesgericht klären», sagte Hanimann auf Anfrage. Es gehe ja nicht um ein Urteil über eine strafbare Handlung, sondern lediglich darum, die korrekten formalen Grundlagen zu schaffen. «Inhaltlich ist kein Urteil gesprochen», betonte der Kantonstierarzt. (fh)

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