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Für Strafverfolgung von Schlepperbanden soll Bund zuständig sein

Für die Strafverfolgung von Schlepperbanden sollen die Bundesgerichte und nicht mehr die Kantone zuständig sein. Der Nationalrat will mit dieser Änderung im Ausländergesetz mehr Effizienz erreichen. Nun entscheidet der Ständerat.

Agentur
sda
13.03.18 - 13:04 Uhr
Politik
Für die Strafverfolgung von Schlepperbanden sollen die Bundesgerichte und nicht mehr die Kantone zuständig sein. Der Nationalrat will mit dieser Änderung im Ausländergesetz mehr Effizienz erreichen. (Symbolbild)
Für die Strafverfolgung von Schlepperbanden sollen die Bundesgerichte und nicht mehr die Kantone zuständig sein. Der Nationalrat will mit dieser Änderung im Ausländergesetz mehr Effizienz erreichen. (Symbolbild)
Keystone/GAETAN BALLY

Der Nationalrat gab am Dienstag mit 104 zu 83 Stimmen einer parlamentarischen Initiative von Jean-Luc Addor (SVP/VS) Folge. Addor begründete seine Initiative damit, dass die bisher gegen Schlepper ergriffenen Massnahmen nicht genügten «zur Bekämpfung einer Invasion von Migrantinnen und Migranten».

Addor schlägt vor, die Verfolgung schwerer Straftaten, mit welchen eine Gruppe die rechtswidrige Ein- und Ausreise und den rechtswidrigen Aufenthalt fördert, der Bundesgerichtsbarkeit zu unterstellen.

So könnte der Kampf gegen Schlepperbanden besser koordiniert werden und wäre effizienter, argumentiert Addor. Die Kantone würden im Kampf gegen Schlepperbanden unkoordiniert und in der Regel ohne Spezialeinheiten auftreten.

Eine knappe Mehrheit der Rechtskommission stellte sich gegen die Forderung, die Zuständigkeit der Kantone dem Bund zu übertragen. Die Kommission teile zwar die Ansicht, dass etwas gegen die Schlepperbanden unternommen werden müsse, betonte Sprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU).

Nach Ansicht der Kommission würde die Initiative die Situation jedoch nicht verbessern. Das Problem sei nicht die Gesetzgebungskompetenz, sondern der Vollzug in den Kantonen, argumentierte Gmür-Schönenberger. Eine Task-Force habe bereits entsprechende Massnahmen ergriffen. Auch wollte die Kommission nicht der geplanten Revision der Strafprozessordnung vorgreifen.

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