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Mehr Rechtssicherheit bei vorsorglichem Fahrausweis-Entzug

Bei vorsorglichen Fahrausweisentzügen sollen die Betroffenen mehr Rechtssicherheit erhalten. Der Bundesrat ist bereit, das Strassenverkehrsgesetz anzupassen und damit einer Forderung von 33 der 46 Ständeratsmitglieder nachzukommen.

Agentur
sda
15.02.18 - 14:57 Uhr
Politik
Eine Motion aus dem Ständerat fordert mehr Rechtssicherheit rund um die Wegnahme von Fahrausweisen. (Themenbild)
Eine Motion aus dem Ständerat fordert mehr Rechtssicherheit rund um die Wegnahme von Fahrausweisen. (Themenbild)
KEYSTONE/SANDRO CAMPARDO

32 Ratskolleginnen und -kollegen hatten sich hinter die Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) gestellt. Nach geltender Gesetzgebung kämen die Rechte der Bürger beim Entzug von Fahrausweisen zu kurz, machte Caroni geltend. Zwangsmittel für eine Abklärung der Fahrtauglichkeit würden zu rasch angeordnet und zu lange aufrecht erhalten.

Caroni kritisiert, dass die Polizei einem Lenker oder einer Lenkerin den Fahrausweis ohne richterliche Überprüfung und vor allem unbefristet abnehmen könne. Betroffene erführen zudem nicht, wann ihr Eintrag im Fahrberechtigungsregister gelöscht sei und sie sich wieder ans Steuer setzen dürften.

Fristen für die Polizei

Caroni will die Polizeien neu verpflichten, der Entzugsbehörde in drei Tagen zu melden, wenn sie einen Fahrausweis eingezogen haben. Die Abnahme soll zudem höchstens zehn Tage dauern. Die Betroffenen müssten informiert werden, wenn kein vorsorglicher Entzug des Fahrausweises erfolgt und sie wieder fahren dürfen.

Wird jemandem der Fahrausweis von der Polizei abgenommen, soll diese Person vor Ablauf der zehntägigen Frist bei der Entzugsbehörde nachweisen können, dass der Grund für den Entzug entfallen ist. Die Entzugsbehörde soll verpflichtet werden, vorläufige Entzüge befristet anzuordnen und mit anfechtbarer Verfügung zu verlängern.

Anonyme Anzeigen

Andrea Caroni kritisiert zudem, dass auch Fahrausweisentzüge «innert Stunden» auch dann angeordnet werden können, wenn Privatpersonen anonym eine Anzeige machen.

Sollte sich der angezeigte Sachverhalt nicht bewahrheiten, sollen gemäss Motion die Geschädigten von Verfahrenskosten befreit und entschädigt werden. Im Gegenzug müsste der «Denunziant» für die Folgen der Anzeige haften. Heute blieben Anzeigende anonym, und die Geschädigten könnten nicht Regress nehmen.

Caroni fordert schliesslich, dass medizinische Abklärungen nach vorsorglichen Ausweisentzügen bei allen anerkannten Labors in Auftrag gegeben werden können und nicht nur beim von der Entzugsbehörde angeordneten Institut.

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