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Staatsanwaltschaft ermittelt nach AfD-Tweet zu Boris-Becker-Sohn

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundesparlamentarier Jens Maier wegen des Verdachts der Beleidigung in einem Tweet über den Sohn von Tennisstar Boris Becker eingeleitet. Darin wird Noah Becker als «kleiner Halbneger» verunglimpft.

Agentur
sda
14.02.18 - 03:29 Uhr
Politik
Wehrt sich juristisch gegen einen Tweet: Noah Becker, Sohn der deutschen Tennislegende Boris Becker. (Archivbild)
Wehrt sich juristisch gegen einen Tweet: Noah Becker, Sohn der deutschen Tennislegende Boris Becker. (Archivbild)
KEYSTONE/AP dpa/JENS KALAENE

«Jetzt gehen die Ermittlungen los», sagte der Dresdener Oberstaatsanwalt Lorenz Hasse der Zeitung «Welt» vom Mittwoch. Zuvor habe der Bundestag gegen diesen Schritt innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden keinen Widerspruch eingelegt. Damit ist die Immunität von Maier für die Dauer des Verfahrens aufgehoben.

Dem Bericht zufolge unterrichtete die Anklagebehörde Maier in den vergangenen Tagen über die geplante Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. «Herr Maier hat sich daraufhin bislang nicht geäussert», sagte Lorenz der «Welt».

Auslöser für den Schritt der Strafverfolgungsbehörde war ein Tweet, der am 2. Januar über den persönlich auf Maier angemeldeten Twitter-Account verbreitet wurde. Darin wird Noah Becker als «kleiner Halbneger» bezeichnet. Maier behauptete, den Tweet nicht selbst verfasst zu haben. Diese Darstellung hat er gegenüber der Staatsanwaltschaft aber nicht vorgebracht.

Kurz nach Veröffentlichung löschte Maier den Tweet. Er habe den von ihm bezichtigten Mitarbeiter «zur Rede gestellt und ihm eine Abmahnung erteilt», schrieb der sächsische Politiker in einer internen E-Mail an den Sprecher der AfD-Fraktion, Christian Lüth.

Beckers Rechtsanwalt, der Berliner Jurist Christian-Oliver Moser, erstattete Strafanzeige gegen Maier. Zudem ging Moser im Auftrag seines Mandanten gegen den Politiker zivilrechtlich vor und liess ihm die strittigen Äusserungen per Einstweiliger Verfügung verbieten.

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