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Junge wehren sich gegen Verhüllungsverbot in St. Gallen

Drei Jungparteien des Kantons St. Gallen haben das Referendum gegen ein kantonales Verhüllungsverbot eingereicht. Das vom Kantonsparlament beschlossene Verbot kommt nun vors Volk.

Agentur
sda
29.01.18 - 16:15 Uhr
Politik
Das kantonale Verhüllungsverbot zielt laut den Gegnern vor allem auf die Burka.
Das kantonale Verhüllungsverbot zielt laut den Gegnern vor allem auf die Burka.
Archivbild Keystone, Alessandro Della Bella

Vertreter der drei Jungparteien reichten am Montag bei der St. Galler Staatskanzlei die Referendums-Unterschriften ein. Beim Verbot gehe es nur vermeintlich um die Befreiung der unterdrückten Frauen, sagen die Jungsozialisten (Juso), die Jungen Grünliberalen (JGLP) und die Jungen Grünen. Tatsächlich sei das Verbot Teil einer Hetze gegen Muslime und Musliminnen.

Gemäss dem vom St. Galler Kantonsrat beschlossenen Verhüllungsverbot soll in Zukunft bestraft werden, wer im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, sofern die Person damit die öffentliche Sicherheit, den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet. Ob dies vorliegt, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden.

Ende November hatte das Kantonsparlament dem Verhüllungsverbot knapp mit 57 zu 55 Stimmen zugestimmt. SVP und CVP gaben dabei den Ausschlag. Es gehe um ein Zeichen «gegen den frauenfeindlichen religiösen Extremismus», hatten die Befürworter argumentiert.

Angeführt von der Juso ergriffen die Jungparteien das Referendum. Während der am Montag zu Ende gegangene Frist hatten die jungen Politikerinnen und Politiker 4221 Unterschriften gesammelt, erforderlich sind mindestens 4000.

In der Schweiz gibt es derzeit einzig im Kanton Tessin ein Verschleierungsverbot. Verhüllen Frauen trotzdem ihr Gesicht, müssen sie mit einer Busse von mindestens 100 Franken rechnen.

Burka-Initiative

Auf Bundesebene ist eine Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» hängig. Diese verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum oder bei allgemein beanspruchten Dienstleistungen verhüllen darf. Ausnahmen sind vorgesehen aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

Da bei einem Ja zur Initiative auch das Tragen von Burka und Nikab in der Öffentlichkeit verboten wäre, wird das Volksbegehren auch als «Burka-Initiative» bezeichnet. Hinter der Initiative steht das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.

Zwang zur Verhüllung bestrafen

Der Bundesrat will der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber stellen. Wie Justizministerin Simonetta Sommaruga Ende Dezember bekannt gab, soll bestraft werden, wer eine Frau zwingt, sich zu verschleiern. «Wer eine Frau nötigt, sich zu verhüllen, überschreitet eine Grenze und soll bestraft werden», sagte Sommaruga. Mit einer ausdrücklichen Nennung des Tatbestandes im Strafgesetzbuch bringe der Bundesrat zum Ausdruck, dass er Zwang gegen Frauen klar verurteile.

Auch Kontakte mit gewissen Behördenstellen, wie zum Beispiel die Migrations- und Arbeitsmarktbehörden, müssten künftig mit unverhülltem Gesicht erfolgen - damit diese wüssten, mit wem sie es zu tun haben. Das schaffe Vertrauen.

Wer sich weigere, in dieser Situation die Burka abzulegen, könne bestraft werden, sagte Sommaruga. Damit stärke der Bundesrat den Behörden den Rücken, weil diese die Person melden oder die Dienstleistung verweigern könnten.

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