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Glarner «Geistheilerin» Anna G. fordert Freispruch

Das Luzerner Kriminalgericht hat die als «Geistheilerin» bekannt gewordene Anna G. im letzten September wegen Betrugs verurteilt. Anna G. legte Berufung ein. Der Prozess ging am Montag in die zweite Runde.

Sara
Good
14.09.22 - 04:30 Uhr
News

Anna G.* will ihre Weste vor dem Kantonsgericht Luzern reinwaschen. Wie der «Blick» berichtet, forderte sie am Montag einen vollumfänglichen Freispruch. Anna G. muss sich wegen Betrug, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung verantworten. «Man muss mich nicht bestrafen, sondern rehabilitieren», forderte sie beim Prozess vor dem Richter. Im erstinstanzlichen Urteil wurde Anna G. zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, zwei weitere Jahre bedingt. Zudem soll sie ihrer ehemaligen Schülerin Sandra Müller* fast 1,6 Millionen Franken Schadenersatz zahlen. 

Beim Fall geht es um Millionen, die für den Umbau des Chalets «Klösterli» in Braunwald bestimmt waren. In diesem wollte Anna G. ein Retreat-Zentrum eröffnen und verschiedene Kurse und Seminare für pflanzliche Ernährung oder Yoga anbieten. Einen Teil des benötigten Geldes soll Anna G. von Sandra Müller ergaunert haben. Müller lernte Anna G. 2010 an einer Esoterik-Messe in Zürich kennen und besuchte später einen ihrer Lebenshilfe-Lehrgänge. Für die Staatsanwaltschaft gibt es «typische Merkmale» für eine «sektenartige Gemeinschaft». Diese habe sie unter Druck gesetzt. Sandra Müller schenkte der Heilerin mehrere Millionen Franken.

Waren die 1,5 Millionen Franken geschenkt oder geliehen?

Anna G. wollte auch die benachbarte Liegenschaft beim «Klösterli» in Braunwald kaufen. Dafür überwies Müller ihr weitere 1,5 Millionen Franken. Der Kauf kam nicht zustande. Anna G. gab das Geld aber nicht zurück, sondern überwies es auf ihr eigenes Konto. Nach zwei Jahren war das Geld verprasst. Anna G. kaufte sich davon unter anderem einen Porsche Cayenne. Der Prozess dreht sich nun hauptsächlich um die Frage, ob es sich bei den 1,5 Millionen Franken um ein Geschenk oder um ein Darlehen handelt.

Anna G. streitet alle Vorwürfe ab. Vor Gericht sagt sie über Sandra Müller: «Sie hat mir das Geld geben wollen. Ich habe ihr gesagt, sie solle mir helfen, mich gut zu fühlen mit dem Geld, sonst könne ich auch zur Bank. Hätte ich das doch lieber getan!» Weiter führte Anna G. aus, dass sie ein Opfer ihrer eigenen Entourage gewesen sei. In Geldfragen hätte sie nicht mehr viel zu sagen gehabt. Sie streitet aber nicht ab, dass sie einen Teil des Geldes privat ausgab. Wie der «Blick» schreibt, sei ihr das erlaubt gewesen. Ihr Verteidiger Hannes Munz fordert einen Freispruch und eine Genugtuung von 100’000 Franken für den Reputationsverlust. Die Staatsanwältin fordert, dass das Gericht die Strafe der Vorinstanz bestätigt. Das Urteil wird in der nächsten Woche erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

*Namen geändert

Sara Good verantwortet die Glarner Inhalte auf «suedostschweiz.ch». Zudem kreiert sie multimediale Inhalte und schreibt Artikel für die «Glarner Nachrichten». Sie hat den Diplomlehrgang am MAZ absolviert und Multimedia Production in Chur studiert. Mehr Infos

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