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Bauarbeiter werden vor Gericht freigesprochen

Drei Bauarbeiter sind beschuldigt worden, beim Erweiterungsbau des Schulhauses Weiden in Rapperswil-Jona einen Brand verursacht zu haben. Der Einzelrichter des Kreisgerichts See-Gaster sieht das nicht als erwiesen an.

29.01.19 - 04:30 Uhr
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Feuerwehrleute bekämpfen am 2. Juni 2017 einen Brand beim Erweiterungsbau des Schulhauses Weiden.
Feuerwehrleute bekämpfen am 2. Juni 2017 einen Brand beim Erweiterungsbau des Schulhauses Weiden.
Kapo SG

Am 1. Juni 2017 sind drei Bauarbeiter auf einer Baustelle an der Oberseestrasse in Rapperswil-Jona beschäftigt. Dort entsteht ein Erweiterungsbau für die Schulanlage Weiden. Ein Flachdachisoleur, ein Dachdecker und ein Lehrling verschweissen die Dachhaut mit Bitumen, einem zähflüssigen schwarzen Erdölprodukt. Weil sie mit einem Gasbrenner hantieren, befeuchten sie vorher alle brennbaren Teile, insbesondere die Eichenholzplatte an der Wand.

Gegen 14 Uhr sind die Arbeiten beendet. Um sicherzugehen, dass das Holz nirgends zu glühen oder zu motten beginnt, bleiben die drei noch rund eine Stunde auf der Baustelle und kontrollieren sämtliche Stellen noch einmal. Ungefähr um 15 Uhr machen sie sich wieder auf den Weg.

Knapp 45 000 Franken Schaden

Am nächsten Morgen, rund 15 Stunden nachdem die Arbeiter die Baustelle verlassen haben, bricht ein Brand aus. Die Feuerwehr hat diesen zwar schnell unter Kontrolle, trotzdem entsteht hoher Sachschaden. Die Staatsanwaltschaft schätzt diesen in der Anklageschrift später auf fast 45 000 Franken. Der kriminaltechnische Dienst untersucht die Brandstelle und schreibt in seinem Bericht, es gebe keine Hinweise auf eine andere Brand-ursache als die Schweissarbeiten der drei Arbeiter am Tag zuvor. Die Frage, ob der Brand erwiesenermassen eine Folge der Schweissarbeiten gewesen sei, lässt der Bericht offen. Die Verteidiger der drei Bauarbeiter monieren später, im zweieinhalbseitigen Bericht sei lediglich auf 17 Zeilen auf die Brandursache eingegangen worden.

Leidtragende des Brandes ist die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) St. Gallen. Sie musste der Stadt, welche den Bau in Auftrag gegeben hatte, den Schaden begleichen – und will das Geld von den Bauarbeitern zurück. Denn für sie ist klar: Indem die drei bloss eine Stunde auf der Baustelle blieben und keine weiteren Kontrollen organisierten, haben sie die Feuersbrunst fahrlässig verursacht.

Im Zweifel für die Angeklagten

Das Kreisgericht See-Gaster hat die drei am letzten Mittwoch befragt. Sie wollten allerdings nichts mehr zum Fall sagen und liessen ihre Anwälte sprechen. Diese bezweifelten, dass der Brand auf der Baustelle tatsächlich eine Folge der Schweissarbeiten war.

Mit Erfolg: Der Einzelrichter des Kreisgerichts See-Gaster hat die drei Beschuldigten freigesprochen, wie er am Montag auf Anfrage mitteilte. Es handle sich um einen Entscheid nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten): Die Schuld der drei Bauarbeiter ist laut dem Richter für eine Verurteilung nicht ausreichend bewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte Bussen und bedingte Geldstrafen gefordert, die GVA als Klägerin, dass die Bauarbeiter für die Kosten aufkommen.

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