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Autohändler trickst beim Kilometerstand

Ein Autohändler aus der Region hat einen Kunden betrogen. Er liess einen Mitarbeiter den Kilometerstand des Verkaufsfahrzeugs nach unten korrigieren. Nun wurde er per Strafbefehl verurteilt.

Christine
Schibschid
23.01.19 - 04:30 Uhr
News
Manipuliert: Ein Händler trickste beim Kilometerstand.
Manipuliert: Ein Händler trickste beim Kilometerstand.
BILD CHRISTINE SCHIBSCHID

Ob ein Auto erst 60 000 oder doch schon 100 000 Kilometer auf dem Zähler hat, wirkt sich natürlich auf den Preis aus. Diese Tatsache machte sich ein Autohändler aus dem Linthgebiet zunutze. Er verkaufte im November 2017 einen Fiat 500 für 15 000 Franken an einen Kunden. Auf Tacho und Kaufvertrag stand, dass das Auto 60 000 Kilometer auf dem Buckel hatte. Tatsächlich sah das jedoch anders aus. Deshalb wurde der Händler nun per Strafbefehl schuldig gesprochen. «Der effektive Kilometerstand betrug zu diesem Zeitpunkt 100 000 Kilometer, was der Beschuldigte wusste, jedoch verschwieg», heisst es in dem Papier.

Ein Angestellter des Händlers habe den Tacho vor dem Verkauf um 40 000 Kilometer zurückgedreht. Der Verkäufer habe davon gewusst.

Um die Manipulation und den tatsächlichen Kilometerstand zu verschleiern, habe der Händler zudem das Serviceheft des Autos durch ein neues ersetzt. In dem Büchlein ist notiert, welche Wartungen bei welchem Kilometerstand durchgeführt wurden.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Händler im Dezember per Strafbefehl wegen Betruges. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig. Wie der Täter aufflog, steht darin nicht.

Händler ist bereits aufgefallen

Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Busse von 1200 Franken. Ausserdem muss der Mann die Verfahrenskosten in Höhe von 450 Franken übernehmen. Eine bedingte Geldstrafe von 6000 Franken muss der Händler nur bezahlen, wenn er sich in den nächsten drei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt.

Der Verkäufer hatte bereits einen Eintrag im Strafregister: 2014 wurde er vom Bezirksgericht Höfe unter anderem wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung schuldig gesprochen. Damals musste er 25 400 Franken bezahlen. Weil er nicht einschlägig vorbestraft ist und die Prognose für seine Zukunft nicht ungünstig ist, entschied die Staatsanwaltschaft im aktuellen Fall, dass die Bedingungen für eine bedingte Geldstrafe gegeben sind. Eine unbedingte Strafe erscheine nicht notwendig, um den Mann von der Begehung weiterer Vergehen abzuhalten.

Wie können sich Käufer schützen?
Wer ein Auto kauft und dabei nicht auf Manipulationen beim Kilometerstand reinfallen möchte, . In diesem werden ausgeführte Arbeiten mit Datum und Kilometerstand dokumentiert. «Alte Autos mit neuem, lückenhaftem oder fehlendem Service-Heft sind verdächtig», sagt Graf. Der Kilometerstand werde anlässlich der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) . «Grundsätzlich sollte man vorsichtig sein, wenn ein Auto für die angegebene Kilometerzahl zu verbraucht erscheint», sagt Graf. Indizien für eine Manipulation könnten etwa . Auch ein abgegriffenes Lenkrad oder abgenutzte Pedalgummis seien Hinweise. (sch)

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