Tod eines Kindes hat rechtliche Folgen
In Rapperswil-Jona ist im August 2017 ein dreijähriger Junge überfahren worden. Er starb am Unfallort. Die Autofahrerin ist kürzlich per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden.
In Rapperswil-Jona ist im August 2017 ein dreijähriger Junge überfahren worden. Er starb am Unfallort. Die Autofahrerin ist kürzlich per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden.

Von Christine Schibschid
Ein tragischer Unfall im August 2017 an der Oberwiesstrasse in Jona hat nun rechtliche Folgen. Eine 45-Jährige, die mit ihrem Audi einen Dreijährigen erfasst und tödlich verletzt hatte, ist per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. «Die Beschuldigte hätte das Kind bei gebotener und zumutbarer Aufmerksamkeit wahrnehmen und diesen tödlichen Unfall vermeiden können», heisst es im Strafbefehl, der inzwischen rechtskräftig ist.
Fast 18 000 Franken überweisen
Die Frau muss eine Busse in Höhe von 1000 Franken bezahlen. Ausserdem verhängte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 5600 Franken, die die Autofahrerin nur bezahlen muss, falls sie sich erneut etwas zuschulden kommen lässt. Die 45-Jährige war nicht vorbestraft. Sie muss ausserdem die Verfahrenskosten übernehmen. Hier fallen Gebühren von 700 Franken und besondere Auslagen von knapp 17 800 Franken an. Insgesamt muss die Autofahrerin also fast 18 000 Franken überweisen. Bei hohen Beträgen können Teilzahlungen vereinbart werden.
Frau hatte das Kind übersehen
Der tödliche Unfall hatte sich ereignet, als die Frau mit ihrem Auto von einem Parkplatz an der Oberwiesstrasse über das Trottoir auf die Strasse fahren wollte. Dabei übersah sie den kleinen Jungen, der mit einem Laufrad auf dem Gehweg unterwegs war. Der Vater und zwei Geschwister des Buben mussten den Unfall mitansehen.
Die Eltern des Kindes sind im Strafbefehl auch als Zivilkläger aufgeführt – sie haben also offenbar auch Schmerzensgeld von der Autofahrerin gefordert. Wie der Stand der Dinge im Zivilverfahren ist, konnten die Auskunftspersonen bei Staatsanwaltschaft und Kreisgericht See-Gaster nicht sagen.